MIR-Newsletter

Der MIR-Newsletter informiert Sie regelmäßig über neue Inhalte in MIR - MEDIEN INTERNET und RECHT!

Schließen Abonnieren
MIR-Logo mobil

Logo MEDIEN INTERNET und RECHT
Logo MEDIEN INTERNET und RECHT

Rechtsprechung



LG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2010 - 12 O 312/10

Keine Impressumspflicht für Wartungsseite - Eine unter einer Internetadresse hinterlegte Wartungsseite ("Baustellenseite"), mit der keine konkreten Leistungen beworben oder dem Besucher Informationen zu dem Tätigkeitsfeld des Betreibers vermittelt werden, bedarf keiner Anbieterkennzeichnung.

TMG § 5 Abs. 1; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 4 Nr. 11, § 8 Abs. 3 Nr. 1, § 12 Abs. 1 Satz 2; RStV § 55

Leitsätze:*

1. Eine unter einer Internetadresse hinterlegte Wartungs- bzw. Vorschaltseite ("Baustellenseite") die lediglich das Firmenlogo, einen Slogan (hier: "alles für die Marke"), den Hinweis, dass die Internetseite überarbeitet werde und die Angabe einer E-Mail-Adresse sowie einer Telefonnummer des Betreibers enthält, bedarf keiner Anbieterkennzeichnung und fällt nicht unter § 5 Abs. 1 TMG.

2. Eine solche Wartungsseite hat nicht den Zweck der Verfolgung wirtschaftlicher Interessen, wenn keine konkreten Leistungen beworben werden und dem Besucher durch die hinterlegten Angaben keine Informationen zu dem tatsächlichen Tätigkeitsfeld des Betreibers vermittelt werden.

MIR 2011, Dok. 003


Download: Entscheidungsvolltext PDF

Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 13.01.2011
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2281

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Desinfektionsschaum - Zum Verbot der Angaben 'Sanft zur Haut', 'Hautfreundliche Produktlösung als Schaum' und 'Konsumenten sind überzeugt - 100 % bestätigen die Hautverträglichkeit' in der Werbung für ein Biozidprodukt
BGH, Urteil vom 23.01.2025 - I ZR 197/22, MIR 2025, Dok. 011

Gesetzlichkeitsfiktion nur bei unveränderter Übernahme - Die Schutzwirkung der Gesetzlichkeitsfiktion gemäß Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB kommt dem Unternehmer nur bei unveränderter Übernahme der Muster-Widerrufsbelehrung zugute
BGH, Urteil vom 01.12.2022 - I ZR 28/22, MIR 2022, Dok. 023

Riptide II - Die besonderen Umstände des Einzelfalls nach § 97a Abs. 3 Satz 4 UrhG müssen die bereits nach § 97a Abs. 3 Satz 2 UrhG tatbestandlich zu berücksichtigenden Merkmale überwiegen, um von einer Begrenzung des Gegenstandswerts absehen zu können
BGH, Urteil vom 01.09.2022 - I ZR 108/20, MIR 2022, Dok. 095

Kurventreppenlift - Ein Vertrag über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts mit einer individuell erstellten, an die Wohnverhältnisse des Kunden angepassten Laufschiene ist ein Werkvertrag und von § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht erfasst
BGH, Urteil vom 20.10.2021 - I ZR 96/20, MIR 2021, Dok. 090

EuGH-Vorlage zum Vertrieb von Arzneimitteln über eine Internet-Verkaufsplattform (Amazon) - Verfolgung eines DSGVO-Verstoßes durch Mitbewerber und Gesundheitsdaten beim Internetvertrieb von (nur) apothekenpflichtigen Medikamenten
Bundesgerichtshof, MIR 2023, Dok. 005

dejure.org StellenmarktAnzeige