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Kurz notiert



Bundesministerium der Justiz

Urheberrechtsnovelle: Der nÀchste Schritt zum "Zweiten Korb": Die Modernisierung des Urheberrechts wird fortgesetzt

Das Bundesministerium der Justiz hat die nĂ€chste Phase zur Modernisierung des Urheberrechts eingeleitet. Heute fand in Berlin eine Anhörung der betroffenen Kreise zum Zweiten Korb „Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“ statt.

„Wir wollen das Urheberrecht weiter modernisieren und den Anforderungen der Informationsgesellschaft entsprechend gestalten. Uns geht es um einen fairen Interessenausgleich zwischen den Kreativen, den Verwertern, der GerĂ€teindustrie, den Nutzern sowie dem Kulturbetrieb und der Wissenschaft. Der Zweite Korb macht das deutsche Urheberrecht fit fĂŒr das digitale Zeitalter“, erklĂ€rte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Die als „erster Korb“ bezeichnete Novelle im Jahr 2003 hat bereits zwingende Vorgaben der EG-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft umgesetzt worden.

Der „zweite Korb“ betrifft nunmehr diejenigen Regelungsbereich, die den Mitgliedsstaaten zur Regelung ĂŒberlassen wurden (u.a. ZulĂ€ssigkeit der Privatkopie, PauschalvergĂŒtung, Verfahrenserleichterungen fĂŒr Streitigkeiten hinsichtlich VergĂŒtungsfragen, Eröffnung eines freiwilligen Streitschlichtungsverfahrens, obligatorischer VergĂŒtungsanspruch auch fĂŒr unbekannte Nutzungsarten).
Der entsprechende Referentenentwurf wurde bereits im September 2004 der Öffentlichkeit vorgestellt und mit den betroffenen Kreisen ausfĂŒhrlich diskutiert. Wegen der NeuwahlankĂŒndigung von Bundeskanzler Schröder ist der Entwurf in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden.

Das Bundesministerium der Justiz hat jetzt einen ĂŒberarbeiteten Entwurf vorgelegt und damit dem Koalitionsvertrag der Großen Koalition entsprochen, wonach die Modernisierung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter als ein Schwerpunkt der gemeinsamen Arbeit vorangetrieben werden soll.

Der ĂŒberarbeitete Entwurf behĂ€lt die wesentlichen Grundentscheidungen des Referentenentwurfs aus dem Jahr 2004 bei.
Dazu gehört, dass Privatkopien auch in digitaler Form zulĂ€ssig bleiben, solange sie nicht von einer rechtswidrigen Quelle stammen und nicht unter Umgehung von Kopierschutz angefertigt werden. Die Festlegung der pauschalen VergĂŒtung, die auf VervielfĂ€ltigungsgerĂ€te und Speichermedien erhoben wird, wird im Rahmen gesetzlicher Vorgaben in die HĂ€nde der Beteiligten gelegt. Daneben enthĂ€lt der Entwurf Regelungen, die fĂŒr Bibliotheken und den sonstigen Kultur- und Wissenschaftsstandort Deutschland zeitgemĂ€ĂŸe Lösungen fĂŒr digitale VervielfĂ€ltigungsmöglichkeiten enthalten.

NÀhere Informationen können auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz www.kopien-brauchen-originale.de abgerufen werden.

Mit der heutigen Anhörung wird den betroffenen Wirtschaftskreisen noch einmal Gelegenheit gegeben, zu den geplanten Neuregelungen Stellung zu nehmen. Nach der Anhörung soll der Entwurf schnell im Ressortkreis abgestimmt, vom Kabinett beschlossen und in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden

(tg)

MIR 2006, Dok. 012



Online seit: 26.01.2006
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/227
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