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Kurz notiert



Bundesministerium der Justiz

Urheberrechtsnovelle: Der nächste Schritt zum "Zweiten Korb": Die Modernisierung des Urheberrechts wird fortgesetzt

Das Bundesministerium der Justiz hat die nächste Phase zur Modernisierung des Urheberrechts eingeleitet. Heute fand in Berlin eine Anhörung der betroffenen Kreise zum Zweiten Korb „Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“ statt.

„Wir wollen das Urheberrecht weiter modernisieren und den Anforderungen der Informationsgesellschaft entsprechend gestalten. Uns geht es um einen fairen Interessenausgleich zwischen den Kreativen, den Verwertern, der Geräteindustrie, den Nutzern sowie dem Kulturbetrieb und der Wissenschaft. Der Zweite Korb macht das deutsche Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Die als „erster Korb“ bezeichnete Novelle im Jahr 2003 hat bereits zwingende Vorgaben der EG-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft umgesetzt worden.

Der „zweite Korb“ betrifft nunmehr diejenigen Regelungsbereich, die den Mitgliedsstaaten zur Regelung überlassen wurden (u.a. Zulässigkeit der Privatkopie, Pauschalvergütung, Verfahrenserleichterungen für Streitigkeiten hinsichtlich Vergütungsfragen, Eröffnung eines freiwilligen Streitschlichtungsverfahrens, obligatorischer Vergütungsanspruch auch für unbekannte Nutzungsarten).
Der entsprechende Referentenentwurf wurde bereits im September 2004 der Öffentlichkeit vorgestellt und mit den betroffenen Kreisen ausführlich diskutiert. Wegen der Neuwahlankündigung von Bundeskanzler Schröder ist der Entwurf in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden.

Das Bundesministerium der Justiz hat jetzt einen überarbeiteten Entwurf vorgelegt und damit dem Koalitionsvertrag der Großen Koalition entsprochen, wonach die Modernisierung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter als ein Schwerpunkt der gemeinsamen Arbeit vorangetrieben werden soll.

Der überarbeitete Entwurf behält die wesentlichen Grundentscheidungen des Referentenentwurfs aus dem Jahr 2004 bei.
Dazu gehört, dass Privatkopien auch in digitaler Form zulässig bleiben, solange sie nicht von einer rechtswidrigen Quelle stammen und nicht unter Umgehung von Kopierschutz angefertigt werden. Die Festlegung der pauschalen Vergütung, die auf Vervielfältigungsgeräte und Speichermedien erhoben wird, wird im Rahmen gesetzlicher Vorgaben in die Hände der Beteiligten gelegt. Daneben enthält der Entwurf Regelungen, die für Bibliotheken und den sonstigen Kultur- und Wissenschaftsstandort Deutschland zeitgemäße Lösungen für digitale Vervielfältigungsmöglichkeiten enthalten.

Nähere Informationen können auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz www.kopien-brauchen-originale.de abgerufen werden.

Mit der heutigen Anhörung wird den betroffenen Wirtschaftskreisen noch einmal Gelegenheit gegeben, zu den geplanten Neuregelungen Stellung zu nehmen. Nach der Anhörung soll der Entwurf schnell im Ressortkreis abgestimmt, vom Kabinett beschlossen und in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden

(tg)

MIR 2006, Dok. 012



Online seit: 26.01.2006
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/227
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