MIR-Newsletter

Der MIR-Newsletter informiert Sie regelmäßig über neue Inhalte in MEDIEN INTERNET und RECHT!

Schließen Abonnieren
MIR-Logo mobil

Logo MEDIEN INTERNET und RECHT
Logo MEDIEN INTERNET und RECHT

Rechtsprechung



OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.09.2010 - I-20 U 171/02

Werbung für Auslaufmodelle - Bei der Bewerbung hochwertiger Geräte der Unterhaltungselektronik besteht grundsätzlich eine Verpflichtung des Handels, darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem beworbenen Produkt um ein Auslaufmodell handelt.

UWG § 5a

Leitsätze:*

Bei der Bewerbung hochwertiger Geräte der Unterhaltungselektronik (hier: Camcorder) besteht grundsätzlich eine Verpflichtung des Handels, darauf hinzuweisen, dass es sich bei den beworbenen Produkten um Auslaufmodelle handelt. Dies gilt für Geräte, die vom Hersteller nicht mehr produziert und nicht mehr im Sortiment geführt oder von ihm selbst als Auslaufmodell bezeichnet werden (mit Verweis auf: BGH, Urteil vom 03.12.1998 - Az. I ZR 63/ 96 - Auslaufmodelle I).

MIR 2010, Dok. 142


Download: Entscheidungsvolltext PDF

Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 18.10.2010
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2242

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
dejure.org StellenmarktAnzeige