Rechtsprechung
BGH
Urteil vom 6.10.2005 - Az. I ZR 266/02 ( § 72 Abs. 1, § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG, Festsetzung von Lizenzgebühren für Pressefotos)
Leitsätze (amtl.):
a) Bei der Festsetzung einer angemessenen Lizenzgebühr ist es naheliegend, branchenübliche Vergütungssätze und Tarife als Maßstab heranzuziehen, wenn sich in dem entsprechenden Zeitraum eine solche Übung herausgebil-det hat.
b) Zur Frage, ob die nach der Lizenzanalogie zu bemessende Höhe des Scha-densersatzes, der für die rechtswidrige Vervielfältigung und Verbreitung von Lichtbildern in einer Tageszeitung zu leisten ist, nach den Honorarempfeh-lungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Empfehlungen) bestimmt werden kann.
MIR 2006, Dok. 005
Die Entscheidung steht im Volltext unter http://www.bundesgerichtshof.de/index.php?entscheidungen/entscheidungen (Suchtext = Az.) zur Verfügung.
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 16.01.2006
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/220
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
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