MIR-Newsletter

Der MIR-Newsletter informiert Sie regelmäßig über neue Inhalte in MEDIEN INTERNET und RECHT!

Schließen Abonnieren
MIR-Logo mobil

Logo MEDIEN INTERNET und RECHT
Logo MEDIEN INTERNET und RECHT

Beitrag



Simon Apel

Neues zum digitalen Sound Sampling im US-amerikanischen Copyright*

MIR 2010, Dok. 048, Rz. 1-24


1
Spätestens seitdem der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung Metall auf Metall[1] vom 20. November 2008 im Zusammenhang mit der Aussage, dass bereits die Entnahme "kleinster Tonfetzen" von einem Tonträger das absolute Recht des Tonträgerherstellers aus § 85 Abs. 1 Satz 1 UrhG verletzt, auch auf die Entscheidung United States Court of Appeals for the Sixth Circuit, Bridgeport Music, Inc., et al. v. Dimension Films, et al., 383 F. 3d 390 (2004) hingewiesen hat[2] – freilich ohne auf diese Entscheidung inhaltlich näher einzugehen[3] – ist ein Blick auf die amerikanische Rechtslage zum digitalen Sound Sampling auch für deutsche Juristen interessant[4].

2
Dieser Beitrag soll einen kurzen Überblick über die Lage nach der Bridgeport-Entscheidung sowie über das wohl erste diese ablehnende Urteil eines anderen Bundesgerichts, die Entscheidung des US District Court, S.D. Florida[5], Saregama India Ltd. v. Mosley, et. al, 2009 WL 5083424 vom 23. Dezember 2009, geben.

3
I. Vorbemerkung: Das US-Copyright und die "Tonaufnahme"

Gemäß § 102 lit. a) US Copyright Act[6] (CA) genießen "original works of authorship, fixed in any tangible medium of expression" Schutz durch ein Copyright. Solche "originellen Werke eines Autors" können nach der ebendort vorgenommenen Aufzählung auch "Sound Recordings" sein. Hierunter versteht das Gesetz gemäß der Definition in § 101 CA "works that result from the fixation of a series of musical, spoken, or other sounds", sofern diese nicht Bestandteil eines Films oder eines anderen audiovisuellen Werkes sind. Von diesem Gegenstand des Copyrights muss dessen stofflicher Träger unterschieden werden. Diesen bezeichnet das Gesetz als "Phonorecord", § 101 CA. Wegen dieser Unterscheidung ist es nahe liegend, "Sound Recording" als "Tonaufnahme" zu übersetzen[7].

4
Das US-Copyright unterscheidet zudem nicht wie das deutsche Urheberrecht zwischen "Urheberrechten" und "Leistungsschutzrechten", sondern kennt lediglich Gegenstände eines einheitlichen Copyrights, gleich, ob es sich um Schriftwerke, Werke der Architektur oder eben um Tonaufnahmen handelt[8]. Lediglich beim Umfang der gewährten Rechte wird nach dem konkreten Gegenstand differenziert, vgl. nur § 106 (4), (5), § 114 CA. Jedenfalls besteht an der Tonaufnahme aber ein Vervielfältigungsrecht nach § 106 (1) CA sowie ein Recht, diese Aufnahme durch die Herstellung eines so genannten "derivative work" zu verändern, § 106 (2) CA. Auf diese beiden Rechte beschränken sich die folgenden Ausführungen.

5
Inhaber des Copyrights an der Tonaufnahme können nebeneinander sowohl der beteiligte Interpret als auch der die Tonaufnahme herstellende Produzent sein. Regelmäßig wird das Copyright aber allein der Plattenfirma zustehen, die die Aufnahme finanziert[9]. Für die weitere Darstellung sind diesbezügliche Feinheiten nicht relevant. Entscheidend ist nur, dass überhaupt ein Copyright an der Tonaufnahme besteht.

6
II. Die Entscheidung Bridgeport Music v. Dimension Films und das Echo in der US-amerikanischen Literatur

7
1. Die Entscheidung

Der US Court of Appeals des Sixth Circuit hatte 2004 zu entscheiden, ob bereits die Entnahme einer zweisekündigen Klangfolge aus einer Tonaufnahme und deren (wiederholte) Verwendung in einer neuen Tonaufnahme das Copyright an der Ausgangstonaufnahme verletzt[10].

8
Obwohl die entnommene Sequenz im konkreten Fall auch noch mit technischen Mitteln stark klanglich verändert worden war, bejahte dies das Gericht: Abweichend von der sonst üblichen und von der Vorinstanz[11] noch gestützten Praxis, die für die Bejahung einer Copyright-Verletzung danach fragt, ob der vervielfältigte Teil ein "wesentlicher" und ob das jüngere Werk dem älteren durch die Integration dieses Teils stark ähnlich ist[12], stellte das Berufungsgericht in Bridgeport die Regel auf, dass jede nicht vom Rechteinhaber gestattete Verwendung einer originellen Passage aus einer Tonaufnahme im Wege des Sampling an dieser bestehende Rechte aus § 106 CA verletze. Die Verwendung eines originellen Auszuges aus einer Tonaufnahme in einer anderen Tonaufnahme sei daher stets nur mit Erlaubnis des Copyrightinhabers an der Ausgangsaufnahme erlaubt: "Get a license or do not sample"[13].

9
Das Gericht begründet dies vor allem damit, dass der Gesetzgeber in § 114 lit. b) CA das Recht, gemäß § 106 (2) CA ein "derivative work" von einer Tonaufnahme herzustellen, dem Inhaber des Copyrights an dieser zugestanden habe, soweit die tatsächlich in der Tonaufnahme enthaltenen Töne in einer bestimmten Weise verändert – "rearranged, remixed, or otherwise altered in sequence or quality" – werden. Das Vervielfältigungsrecht an Tonaufnahmen aus § 106 (1) CA habe der Gesetzgeber lediglich hinsichtlich der Herstellung solcher weiterer Tonaufnahmen einschränken wollen, die vollständig ("entirely") aus selbst für die jüngere Tonaufnahme erzeugten Klängen bestehen[14].

10
Dem Gericht war bewusst, dass er hiermit die Tonaufnahmen gegenüber den anderen Werkkategorien, die in § 102 CA genannt sind, privilegiert behandelt. Denn für jene soll es auch nach der Auffassung des Gerichts dabei bleiben, dass eine unwesentliche, geringfügige Bearbeitung oder Vervielfältigung nach der im US-Recht so genannten "de minimis"-Doktrin keine sanktionierbare Copyrightverletzung bedeutet[15]. Es sah sich aber insoweit durch den Wortlaut des Gesetzes gebunden[16].

11
Somit schuf das Gericht, da die Anforderungen an die für ein Copyright notwendige Originalität eines Werks generell sehr niedrig sind[17], einen sehr weitgehenden Schutz des Rechtsinhabers gegen das Sampling "seiner" Tonaufnahme[18].

12
2. Die Reaktionen der (amerikanischen) Literatur

Nahezu geschlossen hat das amerikanische Schrifttum die Entscheidung abgelehnt und teils in scharfer Form kritisiert[19].

13
Es sei vor allem falsch, § 114 lit. b) CA in einer Weise auszulegen, die aus dem Copyright an einer Tonaufnahme weitergehende Rechte gewähre, als an anderen Gegenständen eines Copyright. Zweck des § 114 lit. b) CA sei es ausschließlich, die absoluten Rechte des Copyrightinhabers an einer Tonaufnahme aus § 106 CA gegenüber denen an anderen Werken zu beschränken und nicht, sie in irgendeiner Weise auszudehnen[20], etwa durch die Nichtanwendung der "de minimis"-Doktrin nur bei Tonaufnahmen[21]. Auch die Gesetzgebungsgeschichte stütze diesen Befund, da der Kongress nie einen absoluten Schutz der Tonaufnahme im Rahmen von §§ 106, 114 lit. b) CA gewollt habe[22].

14
Demgegenüber wird die Entscheidung nur vereinzelt als gelungen und interessengerecht begrüßt. Hierbei findet sich beispielsweise das Argument, das Gericht sei zutreffend davon ausgegangen, dass Tonträgersampling nicht "per se" zum Wohle der Kunst erlaubt sein müsse[23].

15
III. Die Entscheidung Saregama India v. Mosley: Nicht jedes eigenmächtig durchgeführte Sampling bedeutet eine Copyrightverletzung

Offen war bislang, ob auch Bundesgerichte in anderen Districts der Bridgeport-Rechtsprechung Folge leisten würden[24]. In einer ersten Entscheidung hat dies nun der US District Court, S.D. Florida, in der Entscheidung Saregama India v. Mosley abgelehnt[25].

16
Das Gericht hatte unter anderem darüber zu befinden, ob die Beklagten durch die Verwendung eines Samples aus einer Tonaufnahme das Copyright, welches die Klägerin an dieser zu haben behauptete, verletzt hatten. In concreto ging es um eine aus drei Noten bestehende Klangfolge, die in der jüngeren Tonaufnahme mehrfach zu hören war. Nach Auffassung der Beklagten, die die Verwendung dieser Tonfolge einräumten, könne hieraus keine Copyright-Verletzung resultieren. Denn die ältere und die durch die Beklagten hergestellte neuere Tonaufnahme seien nicht "in wesentlicher Weise ähnlich" ("substantially similar")[26].

17
Der District Court lehnt es ab, mit der von der Klägerin angeführten Bridgeport-Rechtsprechung jedes eigenmächtige Sampling als Copyrightverletzung zu interpretieren. Denn im Eleventh Circuit, in dem das Saregama India-Gericht seinen Sitz hat, gebe es bislang keine entsprechende Entscheidung. Wie bei jeder anderen Werkkategorie, so sei auch eine Verletzung des Copyrights an einer Tonaufnahme somit weiterhin nur gegeben, wenn die jüngere Aufnahme durch das Sample der älteren Aufnahme "in wesentlicher Weise ähnlich" sei[27].

18
Ferner ist das Gericht nicht von der Auslegung des § 114 lit. b) CA in der Bridgeport-Entscheidung überzeugt. Soweit diese sich auf den Schutzumfang bei der Erstellung von "derivative works" beziehe, könne sie erstens nichts über den Schutzumfang von "original works" aussagen. Zweitens würden die nach § 106 (1), (2) CA an einer Tonaufnahme bestehenden Rechte durch § 114 lit. b) CA nur zu dem Zweck begrenzt, dass der Inhaber eines Copyrights an einer Tonaufnahme niemandem untersagen könne, eine ähnlich klingende, imitierende Aufnahme selbst herzustellen. Diese Lesart werde auch durch die gesetzgeberischen Materialien gestützt.

19
Weitere Gründe, die der Court of Appeals des Sixth Circuit zur Begründung der Bridgeport-Entscheidung angeführt habe, seien politischer Natur und für das Saregama India-Gericht nicht überzeugend[28].

20
Das Gericht schließt sich in Saregama India somit im Grunde der herrschenden Meinung zu Bridgeport in der Literatur an, auch wenn es diese kaum zitiert[29]. Die Argumentation mit dem Telos von § 114 lit. b) CA, der keine Besserstellung der Tonaufnahme gegenüber anderen Werkkategorien im Verletzungsfall trägt, gab hier wohl letztlich den Ausschlag.

21
IV. Bewertung

Die Saregama India-Entscheidung macht deutlich, dass in den USA bezüglich der rechtlichen Zulässigkeit von digitalem Sound Sampling noch nichts entschieden ist. Das Gericht selbst hält es nicht für wahrscheinlich, dass etwa der ihm übergeordnete Court of Appeals des Eleventh Circuit der restriktiven Bridgeport-Entscheidung folgen wird[30]. Es erscheint also möglich, dass sich eines Tages der US Supreme Court mit der Frage wird befassen müssen[31].

22
Die herrschende Meinung im US-amerikanischen Schrifttum steht ebenfalls auf dem Standpunkt, dass Sampling-Handlungen, die lediglich einen geringfügigen Eingriff in das an der Ausgangstonaufnahme "an sich" bestehende Copyright bedeuten, weiterhin ohne Erlaubnis des Rechteinhabers gestattet sein sollen. Selbst wenn man dies mit Bridgeport anders sieht, bleibt die Frage offen, inwieweit vom Rechteinhaber nicht gestattetes Sampling etwa unter der allgemeinen Schranke des "Fair Use" nach § 107 CA[32] legal sein kann[33].

23
Letztlich ist verwunderlich, dass die Bridgeport-Entscheidung in den USA ein so nachhaltiges Echo hervorrief, während die Reaktionen auf das einen ähnlichen Sachverhalt betreffende Metall auf Metall-Urteil des BGH hierzulande eher verhalten ausfielen.

24
Der Grund hierfür mag sein, dass die Bridgeport-Entscheidung ein herrschendes Verständnis der Systematik und der Auslegung des Copyright Act zu Gunsten der Rechteinhaber und zu Lasten anderer Kreativer abänderte, während der Bundesgerichtshof letztlich eine speziell im Bezug auf den Urheber getroffene Regelung, die erlaubte "Freie Benutzung" des § 24 UrhG, zu Gunsten sonstiger Kreativer auf das Recht des Tonträgerherstellers grundsätzlich für entsprechend anwendbar hielt[34]. Jedenfalls bleibt es spannend, die weitere Entwicklung auch in den USA zu beobachten.


* Dipl.-Jur. (Univ.) Simon Apel ist Doktorand und Stipendiat im DFG-Graduiertenkolleg "Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit" an der Universität Bayreuth.
[1] BGH, Urteil vom 20.11.2008 – Az. I ZR 112/06 = GRUR 2009, 403 ff. – Metall auf Metall.
[2] BGH GRUR 2009, 403, 404, Rz. 11 – Metall auf Metall.
[3] Zum Inhalt der Entscheidung in knapper Form Seyfert, MIR 2007, Dok. 030, Rz. 11 f. – abrufbar unter: http://miur.de/532 – mit Definition des Begriffs "Sampling" in Anm. 1; ausführlicher Dougherty, GRUR Int. 2007, 481, 483; Salagean, Sampling im deutschen, schweizerischen und US-amerikanischen Urheberrecht, 2008, S. 261 ff. m.w.N.
[4] Zu einem Vergleich beider Rechtssysteme hinsichtlich des Sound Samplings bereits Seyfert, MIR 2007, Dok. 030, Rz. 1 ff; – abrufbar unter: http://miur.de/532; unter Einbeziehung der Rechtslage in der Schweiz Salagean (Anm. 3), S. 272 ff..
[5] Die District Courts sind die erstinstanzlichen Bundesgerichte in den USA. Es gibt mindestens einen District Court pro Bundesstaat. Nächsthöhere Instanz in diesem Gerichtszug sind die zwölf Courts of Appeals, es folgt der US Supreme Court. Neben der Bundesgerichtsbarkeit besteht jeweils eine selbstständige Gerichtsbarkeit der einzelnen Staaten. Instruktiv Hay, US-Amerikanisches Recht, 4. Aufl. 2008, Rn. 106 ff., 117 ff.
[6] Title 17 of the United States Code, Pub. L. No. 94-553, 90 Stat. 2541, October 19, 1976, zuletzt geändert durch Webcaster Settlement Act of 2009, Pub. L. No. 111-36, 123 Stat. 1926, June 30, 2009.
[7] Vgl. Dougherty, GRUR Int. 2007, 481; Salagean (Anm. 3), S. 255.
[8] Seyfert, MIR 2007, Dok. 030, Rz. 9 – abrufbar unter: http://miur.de/532.
[9] Näher hierzu Dougherty, GRUR Int. 2007, 481, 482; Salagean (Anm. 3), S. 256; a.A. Seyfert, MIR 2007, Dok. 030, Rz. 9 – abrufbar unter: http://miur.de/532: Kein potenzielles Copyright des Interpreten aus dem Copyright Act.
[10] Bridgeport Music v. Dimension Films, 383 F. 3d 390 (2004); 410 F.3d 792 (2005) (amended on Rehearing).
[11] US District Court, M.D. Tennessee, Bridgeport Music v. Dimension Films, 230 F.Supp.2d 830, 839 ff. (2002) m.w.N. zu dieser Praxis.
[12] Vgl. ausführlich hierzu Salagean (Anm. 3), S. 261 ff.
[13] Bridgeport Music v. Dimension Films, 383 F. 3d 390, 398 (2004).
[14] Bridgeport Music v. Dimension Films, 383 F. 3d 390, 398 ff. m. Fn. 12 (2004) zu diesen beiden Argumenten.
[15] Näher zu dieser im Common Law hergebrachten "de minimis"-Doktrin ("de minimis non curat lex") Cromer, 36 New Mexico L. Rev. 261 ff. (2006).
[16] Bridgeport Music v. Dimension Films, 383 F. 3d 390, 390, 399 (2004)
[17] Vgl. US Supreme Court, Feist Publications, Inc., v. Rural Telephone Service Co., 499 U.S. 340, 359, 362 (1991); LaFrance, Copyright Law, 2008, § 2.1 (S. 4): "... "original" means (1) not copied and (2) minimally creative".
[18] Vgl. Seyfert, MIR 2007, Dok. 030, Rz. 11 – abrufbar unter: http://miur.de/532.
[19] S. nur Galvin, 9 Vanderbilt J. Ent. & Tech. L. 529, 536 ff. (2007); Patry, On Copyright, Stand: September 2009 (Westlaw-Datenbank), § 9:209: "One of the most wrong-headed copyright opinions in 100 years"; vgl. auch die zahlreichen Nachweise bei Salagean (Anm. 3), S. 261, Fn. 154.
[20] Z.B. Note, 118 Harv. L. Rev. 1355, 1358 (2005); Mueller, 81 Indiana L. J. 435, 449 (2006); Schietinger, 55 DePaul L. Rev. 209, 232 f. (2005); Webber, 22 St. John's J. Legal Comment 373, 403 f. (2007).
[21] Z.B. Note, 118 Harv. L. Rev. 1355, 1359 f. (2005); Brodin, 6 Minnesota J.L. Sci. & Tech. 825, 860 f., 868 (2005); Fontein Brandes, 14 UCLA Ent. L. Rev. 93, 104 f. (2007); Osterberg, 53 J. Copyright Soc'y USA 619, 631 f., 638 (2006); Patry (Anm. 19), § 9:61.
[22] Beck, 13 UCLA Ent. L. Rev. 1, 8 mit Fn. 24 f. (2005), der aus den Gesetzgebungsmaterialien zitiert: "Infringement takes place whenever all or any substantial portion of the actual sounds that go to make up a copyrighted sound recording are reproduced"; Galvin, 9 Vanderbilt J. Ent. & Tech. L. 529, 538 (2007).
[23] Vgl. vor allem Reilly, 31 Col. J.L. & Arts 355 ff. (2008).
[24] In einem dictum hatte zuvor bereits der (einzelstaatliche) New York Supreme Court, EMI Records. v. Premise Media Corp, 89 U.S.P.Q.2d 1593, 1596 f. (2008) die Bridgeport-Rechtsprechung abgelehnt: "Putting aside that Bridgeport Music does not represent controlling authority, this Court declines to follow the statutory interpretation of Section 114 relied upon [...] in Bridgeport Music to declare the bright line rule that a de minimus exception is not available".
[25] US District Court, S.D. Florida, Saregama India Ltd. v. Mosley, et. al, 2009 WL 5083424.
[26] Saregama India v. Mosley, 2009 WL 5083424, Rz. 1, 5.
[27] Vgl. Saregama India v. Mosley, 2009 WL 5083424, Rz. 13.
[28] Vgl. Saregama India v. Mosley, 2009 WL 5083424, Rz. 14 f. m.w.N.; zu den rechtspolitischen Argumenten des Bridgeport-Gerichts, die hier außer Betracht bleiben, zusammenfassend Salagean (Anm. 3), S. 264 f.
[29] Dies ist in den USA nicht ungewöhnlich, da dort die juristische Literatur im Allgemeinen eher einen Einfluss auf die Judikatur hat, Hay (Anm. 5), Rn. 33.
[30] Saregama India v. Mosley, 2009 WL 5083424, Rz. 14.
[31] Dougherty, GRUR Int. 2007, 481, 483.
[32] Das deutsche Urheberrecht kennt keine allgemeine "Fair Use"-Schranke. Insbesondere ist die "Freie Benutzung" nach § 24 UrhG nicht mit der "Fair Use"-Schranke des § 107 CA identisch, s. Conley/Braegelmann, 56 J. Copyright Soc’y USA 1017, 1018 (2009) in den Vorbemerkungen zu ihrer englischen Übersetzung des Metall auf Metall-Urteils; Förster, Fair Use. Ein Systemvergleich der Schrankengeneralklausel des US-amerikanischen Copyright Act mit dem Schrankenkatalog des deutschen Urheberrechtsgesetzes, 2008, S. 35 f.
[33] Dougherty, GRUR Int. 2007, 481, 483 hält diese Frage gegenwärtig für völlig offen.
[34] BGH GRUR 2009, 403, 405, Rz. 21 ff. – Metall auf Metall mit im Ergebnis zustimmender Anmerkung Lindhorst; kritisch hierzu aber z.B. Wandtke, in: Wandtke (Hrsg.), Urheberrecht, 2009, 2. Kapitel, Rz. 351; Schunke ebenda, 4. Kapitel, Rz. 10, jeweils m.w.N.

Online seit: 29.03.2010
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2147
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
dejure.org StellenmarktAnzeige