Rechtsprechung
LAG München, Urteil vom 08.07.2009 - 11 Sa 54/09
Missbräuchlicher E-Mail-Zugriff - Der Missbrauch von Zugriffsrechten durch Systemadministratoren rechtfertigt regelmäßig auch ohne vorherige Abmahnung eine fristlose Kündigung.
BGB §§ 611, 626
Leitsätze:*1. Der Missbrauch von Zugriffsrechten durch Systemadministratoren rechtfertigt regelmäßig auch ohne vorherige Abmahnung eine fristlose Kündigung.
2. Greift ein Systemadministrator unter Missbrauch der ihm übertragenen Befugnisse und technischen Möglichkeiten auf interne (E-Mail-) Korrespondenz
- hier: des Geschäftsführers - zu, liegt hierin ein schwerwiegender Verstoß gegen (arbeits-) vertragliche Pflichten.
3. Ein Arbeitgeber muss sich auch in Ausnahmesituationen (hier: Urlaubsabwesenheit des Geschäftsführers) darauf verlassen können, dass der für ihn tätige
(angestellte) Systemadministrator seine Zugriffsrechte nicht missbraucht und nicht nach für andere Arbeitnehmer oder gar die Geschäftsführer belastendes Material
in der E-Mail-Korrespondenz sucht.
4. Eine über die routinemäßige Abfrage eines E-Mail-Postfaches während der Urlaubszeit hinausgehende – missbräuchliche – Nutzung liegt dann vor,
wenn ein privates E-Mail-Dokument ausgedruckt und dritten Personen zugänglich gemacht wird, in dessen Besitz ein Systemadministrator nur auf Grund eines
gezielten, von seiner Aufgabenstellung nicht gedeckten Recherche-Vorgangs gelangen kann.
Bearbeiter: RAin Uta Wichering
Online seit: 20.01.2010
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2113
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
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