Rechtsprechung
OLG Hamm, Urteil vom 09.06.2009 - 4 U 222/08
"Die große internationale Marke" - Die Werbung mit der Angabe "Die große internationale Marke" stellt eine relevante Irreführung dar, wenn tatsächlich nur eine nationale Eintragung der beworbenen Marke besteht.
UWG §§ 3, 5 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 3
Leitsätze:*1. Grundsätzlich stellt die Werbung mit einer nicht existierenden Marke eine Irreführung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 3 UWG dar.
Nach dieser Vorschrift sind unwahre Angaben über Rechte des geistigen Eigentums wettbewerbswidrig nach § 3 UWG.
2. Die Werbung mit der Angabe "Die große internationale Marke" stellt eine relevante Irreführung des angesprochenen Verkehrs aufgrund einer zur Täuschung geeignete - falsche - Angabe über die
geistigen Eigentumsrechte des Markeninhabers im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 3 UWG dar, wenn tatsächlich nur eine nationale Eintragung der beworbenen Marke und damit
nur nationaler Markenschutz besteht.
3. Die Irreführung über den tatsächlich fehlenden internationalen Schutz einer beworbenen Marke ist auch für die Kaufentscheidung des angesprochenen
Verkehrs relevant. Wer sich besser darstellt als er tatsächlich ist, wirkt auf die Kaufentscheidung ein. Es ist insoweit für die Reputation eines Unternehmens
von Bedeutung, wenn seine Marken auch international geschützt sind. Stehen internationale Geschäfte zusätzlich auch unter eigenständigem Markenschutz spricht dies für eine besondere internationale Geschäftsausrichtung, die sich wiederum als verstecktes Qualitätssignal darstellt.
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 10.12.2009
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2089
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
BGH, Urteil vom 06.12.2017 - I ZR 186/16 , MIR 2018, Dok. 017
Jogginghosen - Spürbarkeit im Sinne von § 3a UWG bei einem Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung, Abmahnkostenersatz und beschränkte Revisionszulassung
BGH, Urteil vom 31.10.2018 - I ZR 73/17, MIR 2018, Dok. 054
SIMPLY THE BEST - Die Werbung für eine "Tribute-Show" (hier Tina Turner) darf nicht den unzutreffenden Eindruck erwecken, das prominente Original unterstütze die Show oder wirke an ihr mit
Bundesgerichtshof, MIR 2022, Dok. 018
Namen sind nur "Schall und Rauch" - Neben dem Namen gehört auch die Rechtsform zur Identität des Unternehmers im Sinne von § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG
OLG Hamm, Urteil vom 18.02.2020 - 4 U 66/19, MIR 2020, Dok. 022
Der Novembermann und umfangreiche Schutzrechtsverwarnungen - Zur Berechnung des Gebührenanspruchs für die Abwehr einer teilweise unberechtigten Schutzrechtsverwarnung gegenüber 400 Fachhändlern
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.10.2021 - 6 U 161/11, MIR 2021, Dok. 092