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Keine Einschränkung des Gerichtsstands des Begehungsortes bei E-Mail-Werbung - § 14 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 UWG erfasst keine Handlungen, die durch Zusendung einer individuellen (Werbe-) E-Mail oder deren Inhalt begangen werden
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.01.2022 - I-20 U 105/21, MIR 2022, Dok. 019
Kosten für Abschlussschreiben III - Den Verfügungsschuldner trifft nach Ablauf der Wartefrist eine Aufklärungspflicht über den Entschluss Widerspruch zu erheben
BGH, Versaumnisurteil vom 09.02.2023 - I ZR 61/22, MIR 2023, Dok. 037
Doppelter Unterlassungsstreitwert kann angemessen sein - Zum Gegenstandswert im Markenlöschungsstreit
BGH, Beschluss vom 29.03.2018 - I ZB 17/17, MIR 2018, Dok. 027
Kieferorthopädie - Wirbt ein Zahnarzt, der nicht Fachzahnarzt für Kieferorthopädie ist, mit den Angaben "Kieferorthopädie" und "(Zahnarzt-)Praxis für Kieferorthopädie", muss er den Verkehr darüber in zumutbarer Weise deutlich aufklären
BGH, Urteil vom 29.07.2021 - I ZR 114/20, MIR 2021, Dok. 074
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Oberlandesgericht Frankfurt a.M., MIR 2023, Dok. 065
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