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Rechtsprechung



OLG Düsseldorf

Urteil vom 16.08.2005 - Az. I-20 U 123/05 - (Vervielfältigungsstücke und "genügende Anzahl" i.S.d. § 6 Abs. 2 Satz 1 UrhG, zum Begriff des "normalen Bedarfs", Beweislastverteilung)

Leitsätze (amtl.)

1. Werke können auch durch die Verbreitung handschriftlicher Vervielfältigungsstücke erscheinen.

2. ...

3. Wer als Herausgeber eines nachgelassenen Werkes Leistungsschutz in Anspruch nimmt, muss beweisen, dass das Werk zuvor nicht erschienen war.

4. Der Umstand, dass ein Werk über längere Zeit als verschollen gegolten hat, begründet nicht die Vermutung, dass es nicht zuvor erschienen war.

ergänzende Leitsätze (tg)

1. Unter einer "genügenden Anzahl" im Sinne des Gesetzes ist "eine zur Deckung des normalen Bedarfs genügende Anzahl" zu verstehen.

2. Der normale Bedarf orientiert sich an an dem Bedarf der Interessenkreise, wobei hier der Bedarf und die Nachfrage unmittelbar nach dem Angebot oder dem Inverkehrbringen der Exemplare entscheidend ist.

3. Der Kläger trägt die Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatbestandsmerkmale, auch wenn diese negativ sind, wobei negative Tatsachen nur zu beweisen sind, wenn das Gesetz an sie eine Rechtswirkung knüpft.

MIR 2005, Dok. 008



Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 05.12.2005
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/197

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

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