Rechtsprechung
Hanseatisches OLG, Beschluss vom 08.01.2009 - 5 W 1/09
Markenrecht, Kerntheorie & "Vertipper"-Domains - Die Anwendung der Kerntheorie im Markenrecht kann nicht dazu führen, das von einem auf eine konkrete Marke bezogenen Verbotstenor auch alle diejenigen Zeichen erfasst sind, die allein dem Strukturprinzip folgen, welches Anlass und Grundlage für das konkrete Verbot war.
MarkenG § 14; ZPO §§ 567, 793
Leitsätze:*1. Die Anwendung der Kerntheorie im Markenrecht kann aufgrund der Besonderheiten dieser Rechtsmaterie nicht dazu führen, das von
einem Verbotstenor in Bezug auf eine konkrete Marke (hier: "günstiger.de" und "guenstiger.de") auch alle diejenigen Zeichen erfasst sind, die allein demjenigen
Strukturprinzip folgen, welches Anlass und Grundlage für das Verbot war. Die Erstreckung eines aus Anlass konkret rechtverletzender
Zeichen erlassenen Verbots (hier: ("gübstiger.de" und "günstigert.de") auf lediglich ähnliche Zeichen mit derselben Verletzungsqualität lässt sich insoweit über die Grundsätze
der Kerntheorie nicht begründen.
2. Bei Kennzeichenverletzungen sind - je nach den Umständen - häufig schon geringfügige
Veränderungen geeignet, um im konkreten Einzelfall aus dem Verbotsbereich des geschützten Zeichens (hier: "günstiger.de" und "guenstiger.de") heraus zu führen. In diesem Zusammenhang ist stets eine umfassende Abwägung aller maßgeblichen Umstände erforderlich, wobei die ersichtliche Absicht des Verletzers, sich dem geschützten Zeichen möglichst anzunähern nur ein heranzuziehendes Kriterium ist.
3. Ein Verbotsantrag, der geeignet ist, jegliche Arten von "Vertipper"-Domains zu Lasten eines geschützten Zeichens (hier: "günstiger.de" und "guenstiger.de")
zu erfassen, ist im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz kaum denkbar. Die möglichen Abwandlungen einer Kennzeichengestaltung sind zu vielfältig,
um diese bereits im Erkenntnisverfahren und im Vorgriff auf etwaige Umgehungsversuche des Verletzers zu berücksichtigen. Diese in der Natur der
Sache liegende Einschränkung kann indes nicht durch ein extensives Verständnis der Kerntheorie außer Kraft gesetzt werden.
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 07.04.2009
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1923
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
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