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Rechtsprechung



LG Wiesbaden, Urteil vom 25.02.2009 - 11 O 40/08

Feststellungsklage bei wettbewerbsrechtlicher Verjährung unzulässig - Die Erhebung der negativen Feststellungsklage bezüglich des Nichtbestehens eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs ist mangels Rechtschutzbedürfnis unzulässig, wenn bei Klageerhebung wettbewerbsrechtlich bereits Verjährung eingetreten ist.

UWG § 11 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2; ZPO § 256

Leitsätze:*

1. Die Erhebung der negativen Feststellungsklage bezüglich des Nichtbestehens eines im Wege der Abmahnung geltend gemachten wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs durch den Abgemahnten ist unzulässig, wenn bei Klageerhebung wettbewerbsrechtlich bereits Verjährung (§ 11 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 UWG) eingetreten ist. In einem solchen Fall ist ein Rechtsschutzbedürfnis des Abgemahnten für eine negative Feststellungsklage gegen den Abmahnenden nicht mehr gegeben.

2. Unter einer Dauerhandlung im wettbewerbsrechtlichen Sinn ist eine Verletzungshandlung zu verstehen, von der eine fortwährende, vom Verletzer pflichtwidrig aufrechterhaltene Störung ausgeht. Dies ist bei einem befristeten eBay-Angebot nicht der Fall.

MIR 2009, Dok. 074


Download: Entscheidungsvolltext PDF

Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 31.03.2009
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1915

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

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