Rechtsprechung
AG Düsseldorf, Urteil vom 17.07.2008 - 39 C 5988/08
"Top-Ten" - Dem Suchmaschinenoptimierer steht kein Zahlungsanspruch gegen seinen Kunden zu, wenn bestimmte Platzierungen zugesichert, tatsächlich aber nicht erreicht werden. Die technische (Un-) Möglichkeit ist unerheblich.
BGB §§ 241, 362, 611, 631, 812
Leitsätze:*1. Sichert ein Unternehmen im Rahmen eines "Internet-System-Vertrags" eine Suchmaschinenoptimierung insoweit vertraglich zu,
dass die Internetpräsenz des Kunden bei Eingabe bestimmter Suchwörter durchgängig unter den ersten zehn Treffern in einer
Suchmaschine erscheinen soll, steht dem Unternehmen kein Zahlungsanspruch zu, wenn eine solche Platzierung tatsächlich nicht erreicht wird.
Vorschüssig geleistet Zahlungen des Kunden sind zurückzuerstatten.
2. Dies gilt auch dann, wenn derartige Plazierungen (Ranking) schon technisch möglicherweise nicht garantiert werden können. Entscheidend sind die Zusagen des Unternehmens.
3. Soweit eine bestimmte Platzierung bei Eingabe bestimmter - einzelner - Suchwörter zugesichert wird, reicht es nicht aus, wenn entsprechende
Suchergebnisse bei Eingabe einer Kombination verschiedener Suchwörter erzielt werden.
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 25.03.2009
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1911
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Bundesgerichtshof, MIR 2024, Dok. 039
Eilantrag und Rechtsmissbrauch - Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist rechtsmissbräulich, wenn sachfremde, für sich genommen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele überwiegen
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10.05.2024 - 6 W 41/24, MIR 2024, Dok. 071
Abmahnschreiben als Dateianhang - Ein Abmahnschreiben, das lediglich als Dateianhang zu einer E-Mail versandt wird, ist in der Regel nur und erst dann zugegangen, wenn der E-Mail-Empfänger den Dateianhang tatsächlich geöffnet hat
OLG Hamm, Beschluss vom 09.03.2022 - 4 W 119/20, MIR 2022, Dok. 027
Du sollst nicht verschweigen Deines Gegners Schriftsatz - Im einstweiligen Verfügungsverfahren hat der Antragsteller alles Zumutbare und Mögliche zu tun, damit das Gericht die Grundsätze der prozessualen Waffengleichheit einhalten kann (aut simile!)
OLG München, Urteil vom 05.08.2021 - 29 U 6406/20, MIR 2021, Dok. 079
Konzerninkasso - Musterfeststellungsklage zur Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten bei alternativen Vergütungsabreden
Bundesgerichtshof, MIR 2025, Dok. 014



