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Rechtsprechung



AG München, Urteil vom 02.04.2008 - 262 C 34119/07

Kein Zurückbehaltungsrecht wegen negativer eBay-Bewertungen - Bei der Rückabwicklung eines Internet-Kaufs kann der Verkäufer dem berechtigten Verlangen des Käufers nach Kaufpreisrückzahlung mangels Konexität kein Zurückbehaltungsrecht aufgrund von Ansprüchen wegen unrichtiger eBay-Bewertungen entgegenhalten.

BGB §§ 312b, 346 ff., §§ 348, 355, 357

Leitsätze:*

1. Bei der Rückabwicklung eines Internet-Kaufs (hier: eines eBay-Kaufs nach Widerruf bzw. Rücktritt) kann der Verkäufer dem berechtigten Verlangen des Käufers nach Kaufpreisrückzahlung mangels Konexität kein Zurückbehaltungsrecht aufgrund von Ansprüchen wegen unrichtiger eBay-Bewertungen entgegenhalten.

2. Der Anspruch auf Rücknahme einer unrichtigen eBay-Bewertung und der Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung stehen nicht in einem derart natürlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang, dass die einseitige Anspruchsverfolgung (hier: Rückzahlungsanspruch des Verkäufers) treuwidrig erscheint.

3. Ist der Käufer bei der Rückabwicklung eines Internet-Kaufs zur Rückgewähr der Ware nur Zug-um-Zug (gegen Rückzahlung des Kaufpreises) verpflichtet, ist die Übersendung der Ware per Nachnahme nicht zu beanstanden.

MIR 2009, Dok. 047


Download: Entscheidungsvolltext PDF

Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 27.02.2009
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1888

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

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