Rechtsprechung
AG München, Urteil vom 02.04.2008 - 262 C 34119/07
Kein Zurückbehaltungsrecht wegen negativer eBay-Bewertungen - Bei der Rückabwicklung eines Internet-Kaufs kann der Verkäufer dem berechtigten Verlangen des Käufers nach Kaufpreisrückzahlung mangels Konexität kein Zurückbehaltungsrecht aufgrund von Ansprüchen wegen unrichtiger eBay-Bewertungen entgegenhalten.
BGB §§ 312b, 346 ff., §§ 348, 355, 357
Leitsätze:*1. Bei der Rückabwicklung eines Internet-Kaufs (hier: eines eBay-Kaufs nach Widerruf bzw. Rücktritt) kann der Verkäufer dem
berechtigten Verlangen des Käufers nach Kaufpreisrückzahlung mangels Konexität kein Zurückbehaltungsrecht aufgrund von Ansprüchen wegen unrichtiger eBay-Bewertungen entgegenhalten.
2. Der Anspruch auf Rücknahme einer unrichtigen eBay-Bewertung und der Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung stehen nicht in
einem derart natürlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang, dass die einseitige Anspruchsverfolgung (hier: Rückzahlungsanspruch
des Verkäufers) treuwidrig erscheint.
3. Ist der Käufer bei der Rückabwicklung eines Internet-Kaufs zur Rückgewähr der Ware nur
Zug-um-Zug (gegen Rückzahlung des Kaufpreises) verpflichtet, ist die Übersendung der Ware per Nachnahme nicht zu beanstanden.
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 27.02.2009
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1888
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
OLG Rostock, Beschluss vom 08.11.2021 - 2 U 25/21, MIR 2021, Dok. 100
Vorsicht Falle - Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung eines gegen einen Mitbewerber erwirkten Urteils unter seiner namentlichen Nennung
BGH, Urteil vom 06.05.2021 - I ZR 167/20, MIR 2021, Dok. 058
Vorläufige Bestätigung des Vorwurfs der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch Facebook
Bundesgerichtshof, MIR 2020, Dok. 053
Digitales Erbe - Facebook ist verpflichtet, den Erben der Berechtigten eines Benutzerkontos Zugang zum vollständigen Konto zu gewähren
Bundesgerichtshof, MIR 2020, Dok. 071
Feststellung des BKartA bestätigt - Apple hat eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb
Bundesgerichtshof, MIR 2025, Dok. 024