Rechtsprechung
BGH, Urteil vom 29.05.2008 - I ZR 189/05
Freundschaftswerbung im Internet - Bei einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag besteht die begehrte Rechtsfolge in dem Verbot der bestimmten, als rechtswidrig angegriffenen Verhaltensweise, die der Kläger in seinem Antrag und seiner zur Antragsauslegung heranzuziehenden Klagebegründung festgelegt hat.
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
Leitsätze:*1. Der Klageantrag, in dem sich die vom Kläger begehrte Rechtsfolge konkretisiert und der Lebenssachverhalt (Klagegrund),
aus dem der Kläger diese Rechtsfolge herleitet, bestimmen den Streitgegenstand (den prozessualen Anspruch).
2. Bei einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag besteht die begehrte Rechtsfolge in dem Verbot
der bestimmten, als rechtswidrig angegriffenen Verhaltensweise, die der Kläger in seinem Antrag und
seiner zur Antragsauslegung heranzuziehenden Klagebegründung festgelegt hat; es kommt nicht darauf an,
ob sich in anderer Weise ein wettbewerbswidriges Verhalten aus einer mit der Klage zum Beweis der
beanstandeten Verletzungshandlung vorgelegten Anlage - wie einer E-Mail oder einem mehrseitigen Werbeprospekt -
ergeben kann.
3. Der Begriff "Produktempfehlung" legt seinem Wortsinn nach das Verständnis nahe, dass es sich um die Empfehlung eines
bestimmten Produkts handelt (hier: auf einer Internetseite). Ohne weiteres umfasst der Begriff "Produktempfehlung" (hier:
in einem Unterlassungsantrag) indes nicht eine, im Wege einer so genannten "Tell-a-Friend"-Funktion vom jeweiligen Anbieter
an die betreffende - durch Website-Besucher an Dritte versandte - E-Mail angehängte Werbung
(hier: allgemeine Hinweise auf Sonderverkäufe und eine Newsletteranmeldung).
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 22.10.2008
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1782
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
BGH, Urteil vom 22.02.2024 - I ZR 217/22, MIR 2024, Dok. 026
Durchschnittliche Sternebewertung - Zur Werbung mit der Angabe "Bekannt aus: ..." und mit einer aus Kundenbewertungen resultierenden durchschnittlichen Sternezahl
OLG Hamburg, Urteil vom 21.09.2023 - 15 U 108/22, MIR 2023, Dok. 067
Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung III - Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bei teilweise berechtigter aber zu weit gehender und unberechtigter Schutzrechtsverwarnung nicht zwingend
BGH, Urteil vom 07.07.2020 - X ZR 42/17, MIR 2020, Dok. 069
Zur Zulässigkeit der Ladenöffnung an Sonntagen im Zweibrücken Fashion Outlet Center
Bundesgerichtshof, MIR 2023, Dok. 054
Bonusaktionen von "My Taxi" nicht wettbewerbswidrig
Bundesgerichtshof, MIR 2018, Dok. 018