Rechtsprechung
BGH, Urteil vom 29.05.2008 - I ZR 189/05
Freundschaftswerbung im Internet - Bei einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag besteht die begehrte Rechtsfolge in dem Verbot der bestimmten, als rechtswidrig angegriffenen Verhaltensweise, die der Kläger in seinem Antrag und seiner zur Antragsauslegung heranzuziehenden Klagebegründung festgelegt hat.
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
Leitsätze:*1. Der Klageantrag, in dem sich die vom Kläger begehrte Rechtsfolge konkretisiert und der Lebenssachverhalt (Klagegrund),
aus dem der Kläger diese Rechtsfolge herleitet, bestimmen den Streitgegenstand (den prozessualen Anspruch).
2. Bei einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag besteht die begehrte Rechtsfolge in dem Verbot
der bestimmten, als rechtswidrig angegriffenen Verhaltensweise, die der Kläger in seinem Antrag und
seiner zur Antragsauslegung heranzuziehenden Klagebegründung festgelegt hat; es kommt nicht darauf an,
ob sich in anderer Weise ein wettbewerbswidriges Verhalten aus einer mit der Klage zum Beweis der
beanstandeten Verletzungshandlung vorgelegten Anlage - wie einer E-Mail oder einem mehrseitigen Werbeprospekt -
ergeben kann.
3. Der Begriff "Produktempfehlung" legt seinem Wortsinn nach das Verständnis nahe, dass es sich um die Empfehlung eines
bestimmten Produkts handelt (hier: auf einer Internetseite). Ohne weiteres umfasst der Begriff "Produktempfehlung" (hier:
in einem Unterlassungsantrag) indes nicht eine, im Wege einer so genannten "Tell-a-Friend"-Funktion vom jeweiligen Anbieter
an die betreffende - durch Website-Besucher an Dritte versandte - E-Mail angehängte Werbung
(hier: allgemeine Hinweise auf Sonderverkäufe und eine Newsletteranmeldung).
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 22.10.2008
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1782
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Landgericht Köln, MIR 2025, Dok. 005
Aufspaltung in mehr als zwei Stufen mit Identifizierung unzulässig - Zur Ausgestaltung der Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.05.2024 - 20 UKl 3/23, MIR 2024, Dok. 056
Konkludente Einwilligung des Urhebers - Nutzung von Abbildungen einer Fototapete urheberrechtlich zulässig, vorhersehbar und üblich
Bundesgerichtshof, MIR 2024, Dok. 072
Doppeltarifzähler II - Zum Umfang der Informationen, die ein Unternehmer bei einer Aufforderung zum Kauf über die Art der Preisberechnung zu erteilen hat
BGH, Urteil vom 27.03.2025 - I ZR 65/22, MIR 2025, Dok. 032
Saftpresse - Das Angebot von und die Werbung für frisch gepressten Orangensaft zum Selbstabfüllen im Supermarkt bedarf einer Grundpreisangabe
Oberlandesgericht Karlsruhe, MIR 2024, Dok. 059