Rechtsprechung
LG Oldenburg, Beschluss vom 15.09.2008 - 5 O 2421/08
Urheberrechtsverletzungen im Rahmen von Tauschbörsen verlassen den Rahmen des Privaten - Zum urheberrechtlichen Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG.
UrhG § 101 Abs. 2, Abs. 9 Satz 2 und Satz 3
Leitsätze:*1. Für den urheberrechtlichen Auskunftsanspruch muss eine Rechtsverletzung im geschäftlichen Verkehr dargelegt sein.
2. Wir ein ganzes Musikalbum, das erst eine Woche vor der gegenständlichen Rechtsverletzung veröffentlicht wurde,
zugänglich gemacht, erweckt dieser Umstand bereits Zweifel daran, dass es sich um eine private Tätigkeit handelt.
3. Der Rahmen des Privaten wird durch das "Zur-Verfügung-Stellen" im Internet unter Benutzung einer speziellen
Tauschbörse überschritten, da es dann für den Handelnden offenkundig keine Rolle spielt, wer auf die Daten zugreift.
Kennzeichen des Privaten ist aber gerade der überschaubare und begrenzte Kreis von möglichen Kontaktpersonen.
Die Entscheidung wurde eingesandt von Rechtsanwalt Mirko Brüß, Hamburg (www.raschlegal.de).
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 05.10.2008
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1768
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Bundesgerichtshof, MIR 2018, Dok. 018
Kinderzahnarztpraxis - Zum Verkehrsverständnis und dessen Beurteilung aus der eigenen Sachkunde und Lebenserfahrung des Gerichts im Bereich der Kinderzahnheilkunde
BGH, Urteil vom 07.04.2022 - I ZR 217/20, MIR 2022, Dok. 035
Grundtarif – Eine Service-Rufnummer darf die Kosten eines Anrufs unter einer gewöhnlichen geografischen Festnetznummer oder einer Mobilfunknummer nicht übersteigen
EuGH, Urteil vom 02.03.2017 - C-568/15, MIR 2017, Dok. 012
Der Novembermann - Gleichlautende Abmahnungen können eine Angelegenheit im Sinne von § 15 Abs. 2 RVG darstellen (sic!)
BGH, Urteil vom 06.06.2019 - I ZR 150/18, MIR 2020, Dok. 014
Erhebung eines Entgelts für die Zahlung mittels Sofortüberweisung oder PayPal kann zulässig sein
Bundesgerichtshof, MIR 2021, Dok. 026