Rechtsprechung
AG Hagen, Urteil vom 02.07.2008 - 16 C 68/08
OK-Vermerk - Eine Fax-Sendebestätigung weist nach, dass eine entsprechende Datentransferverbindung zwischen Sendegerät und Empfangsgerät hergestellt worden ist und die vom Sender übermittelten Daten bei dem Empfangsgerät angekommen sind.
BGB § 130 Abs. 1 Satz 1
Leitsätze:*1. Eine Fax-Sendebestätigung (Sendeprotokoll mit "OK-Vermerk") weist nach, dass eine entsprechende
Datentransferverbindung zwischen Sendegerät und Empfangsgerät hergestellt worden ist.
2. Mittels einer Fax-Sendebestätigung ist in beweistechnischer Sicht der Anschein gegeben,
dass die vom Sender übermittelten Daten auch beim Empfangsgerät angekommen sind.
3. Die vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 07.12.1994 (Az. VIII ZR 153/93) geäußerten Bedenken, dass
es an einer Feststellung oder einer gesicherten gerichtsbekannten Erkenntnis fehle, wie oft Telefaxübertragungen
scheitern und Sendeberichte gleichwohl einen "OK-Vermerk" liefern ist heute nicht mehr einschlägig.
Zwischenzeitlich ist die Verlässlichkeit des Telefon- und Datennetzes gesteigert worden und kann als "attestiert" angesehen werden.
4. Es kann daher im Fall der positiven Sendebestätigung (OK-Vermerk) von einem Zugang i.S.v. § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB
ausgegangen werden, wenn unter Beweislastkriterien ein Ausdruck im Empfangsgerät nicht sicher auszuschließen ist.
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 26.08.2008
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1733
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
OLG Hamm, Urteil vom 18.02.2020 - 4 U 66/19, MIR 2020, Dok. 022
Testsiegel auf Produktabbildung - Unabhängig deren Intensität muss in einer Werbung mit einem Testsiegel eine Fundstelle des Tests deutlich erkennbar angegeben werden
BGH, Urteil vom 15.04.2021 - I ZR 134/20, MIR 2021, Dok. 042
Schwindel, unseriös, pseudowissenschaftlich - Kein Unterlassungsanspruch gegen kritische Werturteile eines Wissenschaftlers zu Analysen einer Profilerin in einem True-Crime-Format
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., MIR 2021, Dok. 063
Haustürwerbung - Unangekündigte Haustürbesuche zu Werbezwecken stellen nicht ohne weiteres eine unzumutbare Belästigung im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 UWG dar
KG Berlin, Urteil vom 01.12.2020 - 5 U 26/19, MIR 2021, Dok. 024
Nachträgliche Individualisierung des Anspruchs im Mahnverfahren - Die Zustellung des Mahnbescheids im Mahnverfahren hemmt die Verjährung nur, wenn der Schuldner erkennen kann, woraus der Gläubiger seinen Anspruch herleitet
BGH, Urteil vom 14.07.2022 - VII ZR 255/21, MIR 2022, Dok. 059



