Rechtsprechung
AG Hamm, Urteil vom 26.03.2008 - 17 C 62/08
"free", "gratis" und "umsonst" - Keine stillschweigende Vergütungsvereinbarung bei Internet-Vertragsfallen. Zur Frage, wann die Regelung der Entgeltlichkeit einer Leistung entgegen dem Eindruck eines (Internet-) Angebots in AGB überraschend ist.
BGB §§ 305c Abs. 1, 612 Abs. 1
Leitsätze:*1. Bei einem Internetangebot (hier: Gratisversand von SMS), das bei dem Nutzer den Eindruck erweckt,
es handele sich um ein kostenloses Angebot bzw. eine kostenlose Dienstleistung, braucht der Nutzer nicht
damit zu rechnen, dass in einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Diensteanbieters -
entgegen diesem Eindruck der Unentgeltlichkeit - die Entgeltlichkeit der Leistung festgelegt wird. Eine
solche Klausel ist dann überraschend gemäß § 305c Abs. 1 BGB.
2. Dies gilt erst recht, wenn ein solcher Eindruck durch die zahlreiche Verwendung von Begriffen wie "free", "gratis"
und "umsonst" unterstützt wird.
3. Zwar gilt gemäß § 612 Abs. 1 BGB eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die
Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Für eine solche stillschweigende
Vergütungsvereinbarung ist aber bereits dann kein Raum, wenn Umstände vorliegen, aus denen sich gerade
eine Unentgeltlichkeit ergibt (hier: durch die Verwendung der Begriffe "free", "gratis" und "umsonst" im Rahmen eines
Internetangebots).
4. Im Falle eines SMS-Dienstes im Internet muss der Interessent bzw. Nutzer nicht stets mit der Entgeltlichkeit einer
solche Leistung rechnen, da andere Anbieter bekanntermaßen solche Leistungen auch unentgeltlich erbringen.
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 19.05.2008
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1621
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
BGH, Urteil vom 10.11.2022 - I ZR 10/22, MIR 2023, Dok. 018
Legal Tech - Vertragsgenerator "smartlaw" verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz
Oberlandesgericht Köln, MIR 2020, Dok. 051
Gewohnt gute Qualität - Eine "gute und professionelle Beratung" und ein "Service in gewohnt guter Qualität" sind keine besonderen Merkmale einer Dienstleistung
BGH, Urteil vom 15.02.2018 - I ZR 243/16, MIR 2018, Dok. 030
Werbung für ökologische Wasch-, Putz- und mit der Angabe "Klimaneutral" ohne Aufklärung irreführend
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., MIR 2022, Dok. 088
Verwarnung aus Kennzeichenrecht III - Zum Schadenersatz wegen der unberechtigten Verwarnung aus einem Kennzeichenrecht unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
BGH, Urteil vom 29.05.2024 - I ZR 145/23, MIR 2024, Dok. 063



