Rechtsprechung
LG Braunschweig, Urteil vom 23.04.2008 - 9 O 368/08 (41)
"weitgehend passende & auszuschließende Keywords" - Zur Haftung und Verantwortlichkeit des mittels einer AdWords-Kampagne Werbenden für Markenrechtsverletzungen durch, mit der Option "weitgehend passendes Keywords" generierte, Keywords.
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5
Leitsätze:*1. Die gezielte Verwendung einer geschützten Marke als Keyword in einer AdWords-Kampagne verletzt grundsätzlich Markenrechte
(vgl. OLG Braunschweig, GRUR-RR 2007, 71 - Jette; OLG Stuttgart, MMR 2007, 649 - PCB-Pool).
2. Eine Markenverletzung durch die Verwendung einer geschützten Marke als Keyword für eine AdWords-Kampagne kann auch dann vorliegen,
wenn das geschützte Zeichen der Kampagne durch die Standard-Keyword-Option von Google "weitgehend passende Keywords" als
Keyword automatisch hinzugesetzt wird (vgl. OLG Braunschweig, GRUR-RR 2007, 71, 72 - Jette; OLG Stuttgart, MMR 2007, 649 - PCB-Pool).
3. Allerdings ist es zu weitgehend, die Prüfungspflicht des mittels einer AdWords-Kampagne Werbenden auch auf
Begriffe auszudehnen, die nicht der Liste "weitgehend passende Keywords" enthalten sind. Insoweit ist dem Werbenden völlig unklar, auf
welche Begriffe Google zusätzlich reagieren wird. Es kann ihm nicht abverlangt werden, alle denkbaren Abweichungen "durchzuprobieren,
zumal die assoziierten Keywords von Google insofern dynamisch generiert werden. Ebenfalls ist es dem Werbenden nicht zumutbar,
ständig die entsprechenden Listen auf neue Marken- und Kennzeichenverletzungen verursachende Keywords hin zu
kontrollieren.
4. Eine Verantwortlichkeit des mittels einer AdWords-Kampagne Werbenden für Markenrechtsverletzungen durch die Verwendung
eines geschützten Zeichens als Keyword ist aber grundsätzlich ab dem Zeitpunkt gegeben, ab dem er davon erfährt, dass
seine Anzeige auf ein geschütztes Zeichen reagiert (vgl. LG Braunschweig, Az. 9 O 3237/07 - Neosteel). Dann ist der Werbende
verpflichtet das entsprechende Keyword für seine Kampagne - über die Funktion "auszuschließendes Keyword" - auszuschließen
(vgl. dazu LG Berlin, GRUR-RR 2007, 202).
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 08.05.2008
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1612
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
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