Rechtsprechung
LG Saarbrücken, Beschluss vom 28.01.2008 - 5 (3) Qs 349/07 - 2 (6) Js 682/07
Filesharing: Keine Akteneinsicht für Geschädigte - Allein aus dem Umstand, dass eine bestimmte IP-Nummer einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, folgt noch nicht, dass diese Person die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen begangen hat, so dass nicht ohne weiteres ein hinreichender Tatverdacht bejaht werden kann.
StPO § 406e Abs. 2 Satz 1
Leitsätze:*1. Nach § 406e Abs. 2 Satz 1 StPO ist eine beantragte Akteneinsicht zu versagen,
wenn überwiegende schutzwürdige Interessen der beschuldigten Person entgegenstehen, d.h.
wenn deren Interesse an der Geheimhaltung ihrer in den Akten enthaltenen persönlichem Daten größer
ist als das berechtigte Interesse des Geschädigten, den Akteninhalt kennen zu lernen.
2. Dies wird insbesondere dann angenommen, wenn die Ermittlungen keinen hinreichenden
Tatverdacht für die Verletzung des Anzeigenerstatters und Geschädigten ergeben haben
(vgl. u.a. LG Köln StraFO 2005, 78; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. 2006, § 406e RdNr. 6).
3. Allein aus dem Umstand, dass eine bestimmte IP-Nummer einer bestimmten Person zugeordnet werden kann,
folgt noch nicht, dass diese Person auch zu der angegebenen Tatzeit über den genannten Anschluss
die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen begangen hat, so dass diesbezüglich nicht ohne
weiteres ein hinreichender Tatverdacht bejaht werden kann.
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 12.04.2008
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1582
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
EuGH, Urteil vom 21.10.2020 - C-529/19, MIR 2020, Dok. 077
Klimaneutrales WUNDERBRAEU aus München? - Irreführende Angaben beim Vertrieb und der Bewerbung eines Bieres
Landgericht München I, MIR 2023, Dok. 084
KI-Training, Memorisierung und Urheberrecht - Verletzt die originalgetreue Wiedergabe von Liedtexten durch einen KI-Chatbot das Urheberrecht?
Landgericht München I, MIR 2025, Dok. 066
Kein Schadenersatz bei markenrechtswidriger Verwendung des ÖKO-TEST Labels - Verzichtet der Inhaber eines Schutzrechts auf dessen monetäre Verwertung, entsteht ihm durch dessen rechtswidrige Nutzung kein Schaden
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2020 - I-20 U 152/16, MIR 2020, Dok. 099
Presserechtliches Informationsschreiben nach Opt-Out - Zum Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch Übersendung presserechtlicher Informationsschreibens
BGH, Urteil vom 25.06.2024 - VI ZR 64/23, MIR 2024, Dok. 074



