Rechtsprechung
LG Saarbrücken, Beschluss vom 28.01.2008 - 5 (3) Qs 349/07 - 2 (6) Js 682/07
Filesharing: Keine Akteneinsicht für Geschädigte - Allein aus dem Umstand, dass eine bestimmte IP-Nummer einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, folgt noch nicht, dass diese Person die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen begangen hat, so dass nicht ohne weiteres ein hinreichender Tatverdacht bejaht werden kann.
StPO § 406e Abs. 2 Satz 1
Leitsätze:*1. Nach § 406e Abs. 2 Satz 1 StPO ist eine beantragte Akteneinsicht zu versagen,
wenn überwiegende schutzwürdige Interessen der beschuldigten Person entgegenstehen, d.h.
wenn deren Interesse an der Geheimhaltung ihrer in den Akten enthaltenen persönlichem Daten größer
ist als das berechtigte Interesse des Geschädigten, den Akteninhalt kennen zu lernen.
2. Dies wird insbesondere dann angenommen, wenn die Ermittlungen keinen hinreichenden
Tatverdacht für die Verletzung des Anzeigenerstatters und Geschädigten ergeben haben
(vgl. u.a. LG Köln StraFO 2005, 78; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. 2006, § 406e RdNr. 6).
3. Allein aus dem Umstand, dass eine bestimmte IP-Nummer einer bestimmten Person zugeordnet werden kann,
folgt noch nicht, dass diese Person auch zu der angegebenen Tatzeit über den genannten Anschluss
die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen begangen hat, so dass diesbezüglich nicht ohne
weiteres ein hinreichender Tatverdacht bejaht werden kann.
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 12.04.2008
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1582
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2021 - I-20 U 83/21, MIR 2021, Dok. 101
Hausverkauf zum Höchstpreis - Die Werbung im Internet mit der Aussage "Hausverkauf zum Höchstpreis" kann als Angabe im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 UWG und damit als Spitzen- bzw. Alleinstellungsbehauptung irreführend sein
OLG Hamburg, Urteil vom 09.12.2021 - 5 U 180/20, MIR 2022, Dok. 009
Sicherheitszuschlag - Bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax muss die Belegung des Empfangsgeräts des Gerichts berücksichtigt und eine Zeitreserve eingeplant werden
BGH, Beschluss vom 23.10.2018 - III ZB 54/18, MIR 2018, Dok. 052
Verdeckte Überwachung des Arbeitnehmers mittels Keylogger ohne begründeten Verdacht unzulässig
Bundesarbeitsgericht, MIR 2017, Dok. 032
mk advokaten GbR - Zur "Benutzung" im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2008/95/EG und zur Zurechnung von selbständigen Handlungen Dritter, die auf einen Verletzungstatbestand folgen
EuGH, Urteil vom 02.07.2020 - C-684/19, MIR 2020, Dok. 058