MIR-Newsletter

Der MIR-Newsletter informiert Sie regelmäßig über neue Inhalte in MEDIEN INTERNET und RECHT!

Schließen Abonnieren
MIR-Logo mobil

Logo MEDIEN INTERNET und RECHT
Logo MEDIEN INTERNET und RECHT

Kurz notiert



Bundestag

Rechtsausschuss beschließt Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Rechts des geistigen Eigentums - § 97a UrhG-E: Kostendeckelung für urheberrechtliche Erstabmahnungen nunmehr 100,00 EUR?

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums; BT-Drks. 16/5048

MIR 2008, Dok. 113, Rz. 1


1
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags hat am 09.04.2008 mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechte des geistigen Eigentums (16/5048) beschlossen. Dagegen stimmte die Opposition aus FDP, Linke und Grüne. Das Gesetz soll die Rechteinhaber beim Kampf gegen Produktpiraterie stärken. Die Abstimmung im Plenum des Bundestages ist für den 11.04.2008 vorgesehen.

Koalition: Geistiges Eigentum nicht nur auf dem Papier

Vertreter der CDU/CSU-Fraktion hoben hervor, geistiges Eigentum solle nicht nur "auf dem Papier stehen", sondern es müsse durchgesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft solle dabei so wenig wie möglich in Erscheinung treten; es müssten vielmehr privatrechtliche Möglichkeiten geschaffen werden, um beispielsweise gegen Produktpiraterie vorzugehen. Funktioniere das aber nicht, bedürfe es der Staatsanwaltschaft, um die Rechte auf geistiges Eigentum durchzusetzen, so die Union. Die Sozialdemokraten stimmten dem zu: Angesichts der Tatsache, dass die Produktpiraterie immer weiter zunehme, gelte es, die Stellung der Rechteinhaber zu stärken. Die Koalition habe "ein sehr tragfähiges Ergebnis" erreicht.

Grüne: Problemfeld Auskunftsanspruch

Die Grünen machten auf eine Passage im Gesetzentwurf aufmerksam, die ihrer Ansicht nach problematisch sei. Zukünftig sei für den Inhaber von Rechten ein Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Providern vorgesehen. Die Provider könnten gezwungen werden, Name und Anschrift der Nutzer zu nennen. Nach Ansicht der Fraktion stellt dies "einen tiefen Eingriff in datenschutzrechtlich geschützte personenbezogene Daten" dar. Der Europäische Gerichtshof habe jüngst in dieselbe Richtung entschieden. Nach Ansicht der SPD gilt es, die Rechteinhaber besonders zu stärken. Aus diesem Grund sei es richtig, dass diese weitgehende Maßnahme erlaubt sei. Sie unterliege ganz engen Kriterien. Die FDP machte ebenfalls deutlich, dass in diesem Bereich dringend gehandelt werden müsse. Schließlich sei das Grundrecht auf Eigentum berührt. Sie kritisierte, dass ohne sachlichen Grund die Bundesregierung zwei Jahre gebraucht habe, um diesen Gesetzentwurf zu verabschieden.

§ 97a UrhG-E: Kostendeckelung für urheberrechtliche Erstabmahnung im nicht gewerblichen Bereich nunmehr 100,00 EUR?

Man habe allerdings "grundsätzliche Bedenken" gegen die Regelung, den Ersatz für "erforderliche Aufwendung", vor allem für einen Rechtsanwalt, auf 100 Euro zu begrenzen. Für einen solchen Eingriff bestehe weder ein praktisches Bedürfnis noch sei er rechtspolitisch notwendig. Schon heute könne ein Betroffener gegen überhöhte Kostenforderungen des Rechteinhabers vor Gericht vorgehen. Die Grünen und auch die Linken bezeichneten dagegen die vorgesehene Begrenzung der Kosten als notwendig.

Zum Anwendungsberich eines neuen § 97a UrhG sowie zu den Voraussetzungen der "Kostendeckelung": erstmalige Abmahnung, einfach gelagerter Fall, unerhebliche Rechtsverletzungen und nicht gewerblicher Bereich, hatte MIR bereits mehrfach berichtet (vgl. etwa: MIR 2007, Dok. 160, Rz. 1 - "Marken- und Produktpiraterie ernste Bedrohung!")

(tg) - Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 099


Online seit: 09.04.2008
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1578
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
dejure.org StellenmarktAnzeige