Rechtsprechung
BGH, Urteil vom 14.02.2008 - I ZR 207/05
ODDSET - Die Zuwiderhandlung gegen eine verfassungswidrige und gegen Gemeinschaftsrecht verstoßende Marktverhaltensregelung ist keine unlautere Wettbewerbshandlung.
UWG §§ 3, 4 Nr. 11, § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Nr. 1
Leitsätze:*1. Sowohl der auf eine Wiederholungsgefahr als auch der auf eine Erstbegehungsgefahr gestützte, wettbewerbsrechtliche
Unterlassungsanspruch ist nach dem zum Zeitpunkt des beanstandeten Verhaltens geltenden Rechts zu beurteilen
(vgl. BGH, Urteil vom 13.07.2006 - Az. I ZR 234/03, WRP 2006, 1505 - Warnhinweis II =
MIR 2006, Dok. 182;
BGH, Urteil vom 12.07.2007 - Az. I ZR 18/04, WRP 2007, 1173 - Jugendgefährdende Medien bei eBay =
MIR 2007, Dok. 325.
2. Die Zuwiderhandlung gegen eine (hier: wegen eines unverhältnismäßigen Eingriffs in die durch Art. 12 Abs. 1 GG
geschützte Berufsfreiheit) verfassungswidrige und gegen Gemeinschaftsrecht (hier: Art. 43 und 49 EG) verstoßende
Marktverhaltensregelung ist keine unlautere Wettbewerbshandlung i.S. von §§ 3, 4 Nr. 11 UWG.
3. Wendet sich ein ausschließlich in einem Bundesland tätiger Kläger unter dem Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen eine
auf Landesrecht beruhende Marktverhaltensregelung (§ 4 Nr. 11 UWG) gegen ein Verhalten eines bundesweit tätigen Mitbewerbers,
so steht ihm kein bundesweiter Unterlassungsanspruch zu, wenn im Hinblick auf die verschiedenen landesrechtlichen Regelungen
eine einheitliche Beurteilung des beanstandeten Wettbewerbsgeschehens ausscheidet (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 10.12.1998 -
I ZR 141/96, GRUR 1999, 509, 510 = WRP 1999, 421 - Vorratslücken; Urteil vom 29.6.2000 - I ZR 29/98, GRUR 2000, 907, 909 = WRP 2000,
1258 - Filialleiterfehler).
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 04.04.2008
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1573
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 29.06.2021 - 6 U 46/20, MIR 2021, Dok. 076
ORTLIEB II - Zur Markenverwendung in Google-Anzeigen, die auch auf Produkte von Drittanbietern verweisen
BGH, Urteil vom 25.07.2019 - I ZR 29/18, MIR 2019, Dok. 027
Elektronisches Dokument; einfache Signatur - Für die einfache Signatur eines Schriftsatzes gemäß § 130a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 ZPO genügt der maschinenschriftlich wiedergegebene Name des Verfassers
BGH, Beschluss vom 30.11.2023 - III ZB 4/23, MIR 2024, Dok. 003
Verfügbare Telefonnummer - Die Nichtangabe einer (verfügbaren) Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung ist geeignet die Interessen der Verbraucher spürbar zu beeinträchtigen
BGH, Urteil vom 24.09.2020 - I ZR 169/17, MIR 2020, Dok. 090
Quadratisch. Praktisch, Ritter-Sport - Quadratische Verpackung der Schokolade als Marke geschützt
Bundesgerichtshof, MIR 2020, Dok. 062