Rechtsprechung // Wettbewerbsrecht
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 29.06.2021 - 6 U 46/20
Manufaktur - Zur Irreführung durch die Verwendung des Begriffs "Manufaktur" in einem Firmennamen, wenn nicht überwiegend in Handarbeit gefertigt wird
UWG § 5 Abs. 1; MarkenG § 14 Abs. 2, Abs. 5
Leitsätze:*1. Ein Begriff (hier: "Manufaktur") kann grundsätzlich einem Bedeutungswandel unterliegen. Da sich die Bedeutung einer Angabe nach der Auffassung des Verkehrs richtet, diese sich aber wandeln kann, muss sich insoweit mit der Verkehrsauffassung auch die Bedeutung einer Angabe ändern, von der wiederum die Feststellung abhängt, ob eine Angabe irreführend ist oder nicht (BGH, Urteil vom 04.07.2019 - I ZR 161/18, MIR 2020, Dok. 006 - IVD-Gütesiegel; hier: für den Wandel des Begriffs "Manufaktur" bereits vollständig hin zu einem Synonym für "Fabrik", "Firma", "Unternehmen" oder "Werk" verneint).
2. Mit dem Begriff "Manufaktur" verbindet der Verkehr im Gegensatz zur industriellen Herstellung von Produkten eine Herstellungsstätte mit langer Tradition und Handfertigung hoher Qualitäten. Die Firmierung als "Manufaktur" ist irreführend, wenn nicht überwiegend in Handarbeit gefertigt wird.
3. Der Gesamteindruck der Wort-/Bildmarke "Pi PLAKAT-INDUSTRIE" wird nicht durch den Bildbestandteil des grafisch ausgestalteten "Pi", sondern durch den Wortbestandteil "PLAKAT-INDUSTRIE" geprägt, da ersterer nicht produktbeschreibend ist.
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 28.09.2021
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3117
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Bundesgerichtshof, MIR 2018, Dok. 015
DB Navigator App - Suchfunktion "Schnellste Verbindung anzeigen" irreführend
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., MIR 2023, Dok. 065
BLESSED - In der Benutzung des Schriftzugs BLESSED auf einem Hoddie liegt ohne Weiteres keine markenmäßige Benutzung
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.06.2022 - 6 U 40/22, MIR 2022, Dok. 065
Weniger als 100 Mitarbeiter und Verstoß gegen gesetzliche Infomations- und Kennzeichnungspflichten - Keine Veranlassung zur Verfahrenseinleitung trotz nicht strafbewehrter Unterlassungserklärung
OLG Hamm, Beschluss vom 06.02.2024 - 4 W 22/23, MIR 2024, Dok. 024
Herausgeberanteil - EuGH-Vorlage zur Förderung kulturell bedeutender Werke und Leistungen durch die VG Wort nach § 32 VGG
Bundesgerichtshof, MIR 2024, Dok. 095