Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.09.2007 - 15 U 226/06
Kosten der Hinsendung - Im Fall des (vollständigen) Widerrufs eines Fernabsatzgeschäfts hat der Verbraucher einen Anspruch auf Rückerstattung der verauslagten Hinsendekosten.
BGB §§ 312d Abs. 1 Satz 2, §§ 346, 356 Abs. 1, 357; Richtlinie 97/7/EG vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (FernabsatzRL); UKlaG § 2 Abs. 1 Satz 1
Leitsätze:*1. Aus §§ 312d Abs. 1 Satz 2, 356 Abs. 1, 357 Abs. 1 Satz 1, 346 BGB ergibt sich bei richtlinienkonformer
Auslegung im Fall des (vollständigen) Widerrufs eines Fernabsatzgeschäfts ein Anspruch des Verbrauchers
auf Rückerstattung der verauslagten Hinsendekosten.
2. Die Versandkosten der Hinsendung, die dem Unternehmer angefallen sind, sind insbesondere nicht Teil einer
in § 346 Abs. 1 BGB normierten Rückgewährpflicht. Bei den Kosten der Hinsendung handelt es sich nicht um Vertragskosten.
3. Verbraucherschutzgesetz im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 UKlaG sind neben den ausdrücklich in Absatz 2 genannten
Normen solche Gesetze, deren eigentlicher Schutzzweck der Verbraucherschutz darstellt, auch wenn sie daneben anderen
Zwecken dienen. Nicht ausreichend ist, wenn der Verbraucherschutz nur eine eher zufällige Neben-wirkung ist oder ihm
lediglich untergeordnete Bedeutung zukommt. Sowohl bei § 312d BGB als auch bei §§ 356 und 357 BGB handelt es sich
insoweit um verbraucherschützende Normen i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 UKlaG.
Bearbeiter: Thomas Gramespacher
Online seit: 10.10.2007
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1393
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
BGH, Versaumnisurteil vom 09.02.2023 - I ZR 61/22, MIR 2023, Dok. 037
Online-Coaching und Fernunterricht - Eine Überwachung des Lernerfolgs im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 FernUSG, gleichgültig ob mündlich oder schriftlich, ist als Kontrolle durch den Lehrenden oder seine Beauftragten zu verstehen; eine Selbstkontrolle genügt nicht
OLG Köln, Urteil vom 06.12.2023 - 2 U 24/23, MIR 2023, Dok. 081
Emma One - Irreführende Werbung mit dem Slogan "Die meistverkaufte Matratze" und zur Testhinweiswerbung im Rahmen von Google-Ads-Anzeigen
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.01.2022 - 6 U 161/21, MIR 2022, Dok. 014
Berufungsbegründung durch Patentanwalt - Wenn das Fax unverschuldet streikt muss der Patentanwalt nicht nach einem Rechtsanwalt mit beA suchen
BGH, Beschluss vom 28.04.2020 - X ZR 60/19, MIR 2020, Dok. 052
Zu den Voraussetzungen des Rechtsmissbrauchs nach § 8c UWG und der Überprüfung der im Verfügungsverfahren bejahten Zuständigkeit nach § 14 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 UWG im Beschwerderechtszug
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.05.2021 - 6 W 23/21, MIR 2021, Dok. 053