MIR-Newsletter

Der MIR-Newsletter informiert Sie regelmäßig über neue Inhalte in MIR - MEDIEN INTERNET und RECHT!

Schließen Abonnieren
MIR-Logo mobil

Logo MEDIEN INTERNET und RECHT
Logo MEDIEN INTERNET und RECHT

Rechtsprechung



OLG Köln, Urteil vom 30.03.2007 - 6 U 207/06

"Für jeden Fall zukünftiger Zuwiderhandlung" - Zur AGB-Kontrolle einer strafbewehrten Unterwerfungserklärung

BGB §§ 307, 339 Satz 2; ZPO § 890; UWG § 8 Abs. 3

Leitsätze:*

1. Eine einfache Unterwerfungserklärung nach einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ist regelmäßig dahin zu verstehen, dass das gesetzliche Leitbild – Verschuldenserfordernis – als selbstverständlich vorausgesetzt wird. Soweit der Vertragsstrafentext auf einer vorformulierten Standardbedingung beruht, die der Unterlassungsgläubiger regelmäßig einsetzt und die die Vertragsstrafe "für jeden Fall zukünftiger Zuwiderhandlung" anfallen lässt, ohne ausdrücklich ein Verschulden zu verlangen, ist eine solche Erklärung nicht nach § 307 BGB unwirksam.

2. Dies gilt jedenfalls, soweit die betreffende Formulierung dem Wortlaut der §§ 339 Satz 2 BGB, 890 Abs. 1 Satz 1 ZPO folgt, da nach beiden Bestimmungen - unabhängig vom Wortlaut - ein Verschulden für die Verwirkung von Vertragsstrafe und Ordnungsgeld vorausgesetzt wird.

3. Ein Vertriebshändler und Schuldner einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist unmittelbar für einen Verstoß des Herstellers (hier: der vertriebenen Produkte) gegen die abgegebene Unterwerfungserklärung verantwortlich, wenn die betreffende Werbemaßnahme einerseits - teilweise - auch in seinem Namen und auf seine Kosten durchgeführt wird und er dem Hersteller insoweit nicht zumindest eine Kopie der abgegebenen Unterwerfungserklärung und der zuvor abgemahnten Anzeige (Werbemaßnahme) zugesandt hat, damit diese dort aktenkundig gemacht wird und zugleich auf die notwenige Beachtung bei den zentral veranlassten Werbemaßnahmen hingewiesen ist.

MIR 2007, Dok. 304


Anm. der Redaktion: Die Entscheidung wurde mitgeteilt von den Mitgliedern des 6.Zivilsenats des OLG Köln.
Download: Entscheidungsvolltext PDF


Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 16.08.2007
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1328

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
dejure.org StellenmarktAnzeige