Rechtsprechung
AG Pforzheim, Urteil vom 26.06.2007 - 8 Cs 84 Js 5040/07
"1,2,3... Hehlerei?" - Zum subjektiven Tatbestand der Hehlerei bei Internetauktionen mit auffallender Differenz zwischen üblichem Neupreis und Verkaufspreis eines neuen Produkts.
StGB § 259 Abs. 1
Leitsätze:*1. Bei einer eklatanten Differenz zwischen dem üblichen Neupreis und dem Verkaufspreis eines
neuen Produkts (hier: Navigationsgerät Neuwert mindestens 2.137 € gegenüber Höchstgebot 671 €)
nimmt der Käufer - auch bei einem Verkauf im Rahmen einer Internetauktion mit (dort durchaus üblichem)
Mindestgebot von 1 € - es billigend in Kauf, dass das betreffende Produkt aus einer rechtswidrigen Vortat stammt.
Denn der eklatante Unterschied zwischen üblichem Neupreis und Verkaufspreis ist in einem solchen Fall geeignet
den Käufer hinsichtlich der Herkunft der Ware misstrauisch zu machen.
2. Dies gilt jedenfalls dann, wenn weitere Indiztatsachen - wie etwa eine auffallende Produktbeschreibung
(hier: "toplegales Gerät") oder die Herkunft aus dem Ausland (hier: Polen und damit jedenfalls eine erschwerte Rechtsverfolgung) -
zusammentreffen, der Käufer sich im Vorfeld mit vergleichbaren Verkäufen und den Preisen für
entsprechende neue Produkte auseinandergesetzt hat und ihm daher eine richtige Einschätzung des Angebots
insgesamt möglich ist.
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 02.08.2007
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1314
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Bundesgerichtshof, MIR 2025, Dok. 050
Parodie braucht Humor und Spott - Eine Parodie liegt nicht vor, wenn sich ein Wort- und/oder Bildbeitrag in der Kritik am Gegenstand eines Lichtbild(werk)s erschöpft
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.02.2023 - 11 U 101/22, MIR 2023, Dok. 019
Influencer-Marketing - Zur Kennzeichnung von Werbung auf #Instagram
KG Berlin, Beschluss vom 11.10.2017 - 5 W 221/17, MIR 2017, Dok. 046
Die Nr. 1 mit Sternchen – Zur Wiedergabe einer beanstandeten Werbehandlung in einem abstrakten Verfügungsantrag und zum Verkehrsverständnis bei erläuterungsbedürftigen Werbeangaben
OLG Hamburg, Beschluss vom 28.08.2020 - 3 W 51/20, MIR 2020, Dok. 075
Influencer I - Zu den Voraussetzungen und der Annahme einer Kennzeichnungspflicht bei Instagram Posts von Influencern
BGH, Urteil vom 09.09.2021 - I ZR 90/20, MIR 2021, Dok. 072