Kurz notiert
Landgericht Heilbronn
"Du sollst Vater und Bruder ehren!" - Auch die Verunglimpfung von Angehörigen im Internet kann unzulässig sein
LG Heilbronn, Urteil vom 05.07.2007 - Az. 6 O 55/07 Hg (bei Veröffentlichung nicht rechtskräftig)
MIR 2007, Dok. 264, Rz. 1
1
Zur Sache
Am 24. Mai. 2007 hatte die 6. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn über einen von Vater und Bruder gegen die ebenfalls im Landgerichtsbezirk Heilbronn wohnende Tochter bzw. Schwester, die verschiedene ehrenrührige Behauptungen und Äußerungen über die Kläger im Internet eingestellt hatte, mündlich verhandelt.
Entscheidung des Gerichts
Nach dem am 5. Juli 2007 verkündeten Urteil hat es die Tochter zu unterlassen, im Einzelnen bestimmte Tatsachenbehauptungen und beleidigende Äußerungen (wie etwa die Bezeichnung ihres Vaters und Bruders als "Haie") zu tätigen und im Internet einzustellen oder sie als konkret bezeichnete Tiere darzustellen.
Hier: Insbesondere kein besonderes Informationsinteresse der Öffentlichkeit wegen bereits längere Zeit zurückliegenden innerfamiliären Vorgängen
Hinsichtlich mehrerer bestimmter Tatsachenbehauptungen wurde ein berechtigtes Interesse der Tochter an der Verbreitung verneint. Es fehle auch ein besonderes Informationsinteresse der Öffentlichkeit, da es sich um bereits längere Zeit zurückliegende innerfamiliäre Vorgänge handele. Im Übrigen sah die Kammer unzulässige Beleidigungen, bei denen die Herabwürdigung des Vaters und des Bruders ohne eine Auseinandersetzung mit der Sache im Vordergrund stehe.
Die Kammer bestätigte damit ihre Rechtsauffassung, die sie schon im August 2006 in einem zwischen denselben Parteien anhängig gewesenen einstweiligen Verfügungsverfahren zur Grundlage ihrer Entscheidung gemacht hatte. Bereits nach der damaligen Entscheidung hatte die Tochter die beanstandeten Tatsachenbehauptungen und Äußerungen von ihrer Homepage entfernt.
(tg) - Quelle: PM des LG Heilbronn vom 05.07.2007
Am 24. Mai. 2007 hatte die 6. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn über einen von Vater und Bruder gegen die ebenfalls im Landgerichtsbezirk Heilbronn wohnende Tochter bzw. Schwester, die verschiedene ehrenrührige Behauptungen und Äußerungen über die Kläger im Internet eingestellt hatte, mündlich verhandelt.
Entscheidung des Gerichts
Nach dem am 5. Juli 2007 verkündeten Urteil hat es die Tochter zu unterlassen, im Einzelnen bestimmte Tatsachenbehauptungen und beleidigende Äußerungen (wie etwa die Bezeichnung ihres Vaters und Bruders als "Haie") zu tätigen und im Internet einzustellen oder sie als konkret bezeichnete Tiere darzustellen.
Hier: Insbesondere kein besonderes Informationsinteresse der Öffentlichkeit wegen bereits längere Zeit zurückliegenden innerfamiliären Vorgängen
Hinsichtlich mehrerer bestimmter Tatsachenbehauptungen wurde ein berechtigtes Interesse der Tochter an der Verbreitung verneint. Es fehle auch ein besonderes Informationsinteresse der Öffentlichkeit, da es sich um bereits längere Zeit zurückliegende innerfamiliäre Vorgänge handele. Im Übrigen sah die Kammer unzulässige Beleidigungen, bei denen die Herabwürdigung des Vaters und des Bruders ohne eine Auseinandersetzung mit der Sache im Vordergrund stehe.
Die Kammer bestätigte damit ihre Rechtsauffassung, die sie schon im August 2006 in einem zwischen denselben Parteien anhängig gewesenen einstweiligen Verfügungsverfahren zur Grundlage ihrer Entscheidung gemacht hatte. Bereits nach der damaligen Entscheidung hatte die Tochter die beanstandeten Tatsachenbehauptungen und Äußerungen von ihrer Homepage entfernt.
(tg) - Quelle: PM des LG Heilbronn vom 05.07.2007
Online seit: 09.07.2007
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