Logo MEDIEN INTERNET und RECHT
- Anzeigen -



Artikel drucken Druckversion

LG Dresden, Urteil vom 03.08.2007 - 41 O 1313/07 EV

Falsche Energieetikettierung bei Haushaltswaschmaschinen wettbewerbswidrig - Demjenigen Anbieter, der kennzeichnungspflichtige Geräte vertreibt (hier: in einem Internet-Shop), ist die Prüfung der Richtigkeit der vorgeschriebenen Angaben zuzumuten.

UWG §§ 3, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 4 Nr. 11, 5 Abs. 1, 2 Nr. 1; EnergieverbrauchskennzeichnungsVO § 3 Abs. 1, 5; Richtlinie 95/12/EG vom 13.05.1995, Richtlinie 32/75/EWG betreffen der Energieetikettierung für elektrische Haushaltswaschmaschinen


Leitsätze:

1. Eine bestimmten Kennzeichnungsvorschriften zuwiderlaufende Kennzeichnung von Waren (hier: Energieeffizienzklasse von Waschmaschinen mit der nicht existierenden Klasse "A Plus") ist unlauter, wenn die Kennzeichnungsvorschriften dem Interesse der Markteilnehmer, insbesondere der Verbraucher, dienen und somit Marktverhaltensregeln im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG darstellen.

2. Der korrekten Information über Daten, wie der Energieeffizienzklasse kommt bei der Auswahl eines zu erwerbenden Gerätes durch den Kunden und bei der Kaufentscheidung eine nicht unbedeutende Rolle zu. Die vorschriftswidrige Angabe derartiger Daten beeinträchtigt den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und Verbraucher daher nicht nur unerheblich (§ 3 UWG).

3. Die Werbung mit einer nicht existierenden - höchsten - Energieeffizienzklasse (hier: in einem Internetshop) ist irreführend hinsichtlich der Beschaffenheit des beworbenen Gerätes (hier: eine Waschmaschine mit Klasse "A Plus"), § 5 Abs. 2 Ziff. 1 UWG, da hierdurch der Eindruck erweckt wird, das betreffende Gerät sei energieeffizienter als die, eigentlich ebenfalls der höchsten Klasse ("A") zuzuordnenden Geräte. Dies verschafft dem so werbenden Unternehmer einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den sich rechtstreu verhaltenden Mitbewerbern.

4. Demjenigen Anbieter, der kennzeichnungspflichtige Geräte (hier: Energieetikettierung von Haushaltswaschmaschinen) vertreibt (hier: in einem Internet-Shop), ist die Prüfung der Richtigkeit der vorgeschriebenen Angaben zuzumuten. Dies gilt auch, wenn der Anbieter lediglich Herstellerangaben übernimmt. Für den Bereich der Telemedien lassen nämlich die Haftungsprivilegen des TMG (hier: insb. § 10 TMG) Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche nach den allgemeinen Gesetzen (hier: insb. § 8 UWG) unberührt, § 7 Abs. 2 TMG. Für den Bereich der Energieetikettierung von Haushaltswaschmaschinen ergibt sich auch aus § 3 Abs. 3 EnVKV, wonach die Lieferanten für die Richtigkeit der von ihnen gemachten Angaben verantwortlich sind, nichts anderes.

MIR 2007, Dok. 338


Anm. der Redaktion: Ein besonderer Dank für die Übersendung der Entscheidung gilt Herrn RA Johannes Richard, Rostock (www.internetrecht-rostock.de)


Download: Volltext der Entscheidung als PDF Twitter: Diesen Artikel "twittern"

Bearbeiter: Thomas Gramespacher
Online seit: 12.09.2007
Short-Link zum Dokument: http://miur.de/1363
Permanenter Link zum Dokument: http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1363


Weitere Beiträge, die Sie interessieren könnten...

Neuerscheinung zu Patentrecht & Open Source Software:
"Proprietäres Patentrecht beim Einsatz von Open Source Software - Eine rechtliche Analyse aus unternehmerischer Sicht"
von Bernd Suchomski, Schriftenreihe MEDIEN INTERNET und RECHT Band 03
- Anzeige -

Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
Erneute Entscheidungen in Sachen perlentaucher.de - Zur Frage, wann die komprimierte Wiedergabe von Buchrezensionen Dritter als sogenannte "Abstracts" das Urheberrecht verletzt.

AG München, Urteil vom 03.02.2011 - Az. 161 C 24062/10
Kein Auskunftsanspruch gegen Forenbetreiber - Dem von rechtsverletzenden Äußerungen registrierter Nutzer eines Internetforums Betroffenen steht gegen den Betreiber des Internetforums grundsätzlich kein eigener Anspruch auf Auskunft über Namen und Anschrift dieser Nutzer zu.

BGH, Urteil vom 09.06.2011 - Az. I ZR 113/10
Zertifizierter Testamentsvollstrecker - Der Verkehr erwartet von einem Rechtsanwalt, der sich als "zertifizierter Testamentsvollstrecker" bezeichnet, dass er nicht nur über besondere Kenntnisse, sondern auch über praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung verfügt.

OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.08.2011 - Az. 4 W 40/11
Sofortiges Anerkenntnis bei Feststellungsklage gegen unberechtigte Abmahnung - Der Grundsatz, dass bei Erhebung einer Feststellungsklage gegen eine - unberechtigte - Abmahnung zur Vermeidung der Kostenfolge des § 93 ZPO grundsätzlich keine "Gegenabmahnung" erforderlich ist, gilt im gesamten gewerblichen Rechtsschutz und im Urheberrecht.

Bundesgerichtshof
Werbung für Markenparfümerieimitate - Die Unlauterkeit einer vergleichenden Werbung nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG setzt eine klare und deutliche Imitationsbehauptung voraus.


Rechtsprechung | Urteilsanmerkungen | Aufsätze | Kurze Beiträge | Kurz notiert | Rezensionen | nach oben
Inhaltsübersicht
Editorial
Rechtsprechung
Urteilsanmerkungen
Aufsätze
Kurze Beiträge
Kurz notiert
Buchvorstellungen

Das MIR Archiv

MIR bei twitter Symbol twitter
MIR bei facebook Symbol facebook



Dok. - 006  -  8. Jahrgang
  02  2012
29.01.2012 - ISSN 1861-9754


Schriftenreihe MIR
Übersicht/Bände


Service & Infos
MIR Newsletter
MIR rss-Feed rss_pic
Links

Herausgeber
Mediadaten/Werbung
Datenschutz
Impressum

MIR Gesamtlisten