Rechtsprechung // Verbraucherrecht
OLG Stuttgart, Urteil vom 23.09.2025 - 6 UKl 2/25
Lidl Plus - Zu der Frage, ob eine Leistung als "kostenlos" bezeichnet werden darf, wenn die Nutzer mit Daten bezahlen
ZPO § 253 ZPO, UWG § 3; UKlaG §§ 2, 5, 6; BGB §§ 312, 312d, 312a; EGBGB Art. 246a § 1; Richtlinie 2011/83/EU Art. 6
Leitsätze:*1. Zu der Frage, ob Unternehmer im Fernabsatz Verbrauchern einen Preis angeben müssen, wenn die Gegenleistung nicht in Geld besteht.
2. Zu der Frage, ob die Bezeichnung der Leistung als "kostenlos" irreführend ist, wenn gleichzeitig darauf hingewiesen wird, dass personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden.
3. Die Bereitstellung von personenbezogenen Daten - auch - als Gegenleistung für die Nutzung einer Dienstleitung (hier: des Loyalty-Programms Lidl Plus) stellt sowohl nach der Verbraucherrechterichtlinie als auch nach der Regelung im nationalen Recht keinen Preis dar, der nach § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB i. V. m. Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 5 EGBGB anzugeben wäre. Da der Verbraucher weder einen Preis noch sonstige Kosten zu zahlen hat, ist es gemessen an Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 5 EGBGB auch nicht zu beanstanden, dass die Unternehmerin eine solche Dienstleistung als kostenlos bezeichnet. Ein solche Bezeichnung verstößt dann grundsätzlich auch nicht gegen Nr. 20 der Anlage zu § 3 Abs. 3 UWG, § 3 Abs. 1 UWG i. V. m. §§ 5, 5a UWG oder § 3 Abs. 2 UWG (wird ausgeführt).
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 30.09.2025
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3502
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10.05.2024 - 6 W 41/24, MIR 2024, Dok. 071
Preisnachlass oder UVP - Zur Irreführung bei einer Werbung mit einer eigenen unverbindlichen Preisempfehlung
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28.06.2022 - 6 W 30/22, MIR 2022, Dok. 051
Aufgabe der Anspruchsberühmung genügt nicht - Das Feststellungsinteresses für eine negative Feststellungsklage entfällt erst mit einem förmlichen Anspruchsverzicht des Anspruchstellers
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.01.2024 - 6 W 83/23, MIR 2024, Dok. 037
Prämiensparverträge - Zur Täuschung geeignete Angaben im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 UWG können unter bestimmten Voraussetzungen auch Meinungsäußerungen sein
BGH, Urteil vom 25.04.2019 - I ZR 93/17, MIR 2019, Dok. 019
Phishing - Keine Haftung der Bank für einen aufgrund eines Phishing-Angriffs vom Kunden grob fahrlässig freigegebenen Überweisungsauftrag
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., MIR 2024, Dok. 017



