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Rechtsprechung // Markenrecht



OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 07.03.2024 - 6 U 25/23

Violeds vs. violed - Ansprüchen aus einer Unionsmarke kann, bei Branchennähe, der Einwand eines prioritätsälteren deutschen Unternehmenskennzeichens entgegengehalten werden

UMV Art. 8 Abs. 4, Art. 9; MarkenG § 15

Leitsätze:*

1. Der Ausübung der Rechte aus einer Unionsmarke können auch Rechte aus einem prioritätsälteren Unternehmenskennzeichen entgegengehalten werden (siehe insofern bereits BGH, Urteil vom 23.06.2016 - I ZR 241/14 - Baumann II). Nach der Regelung zu den sogenannten relativen Eintragungshindernissen in Art. 8 Abs. 4 UMV ist die angemeldete Marke auf Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts von mehr als lediglich örtlicher Bedeutung von der Eintragung ausgeschlossen, wenn und soweit nach dem für den Schutz des Kennzeichens maßgeblichen Recht der Union oder des Mitgliedstaats Rechte an diesem Kennzeichen vor dem Tag der Anmeldung der Unionsmarke, gegebenenfalls vor dem Tag der für die Anmeldung der Unionsmarke in Anspruch genommenen Priorität, erworben worden sind (Buchst. a) (und) dieses Kennzeichen seinem Inhaber das Recht verleiht, die Benutzung einer jüngeren Marke zu untersagen (Buchst. b).

2. Ansprüchen aus einer Unionsmarke ("Violeds") kann der Einwand eines prioritätsälteren deutschen Unternehmenskennzeichens ("violed") entgegengehalten werden, wenn eine Branchennähe besteht (hier: Angebot von UV-LEDs).

MIR 2024, Dok. 054


Anm. der Redaktion: Leitsatz 2 ist der Leitsatz des Gerichts.
Download: Entscheidungsvolltext PDF

Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 02.07.2024
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3383

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

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