Rechtsprechung // Markenrecht
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 07.03.2024 - 6 U 25/23
Violeds vs. violed - Ansprüchen aus einer Unionsmarke kann, bei Branchennähe, der Einwand eines prioritätsälteren deutschen Unternehmenskennzeichens entgegengehalten werden
UMV Art. 8 Abs. 4, Art. 9; MarkenG § 15
Leitsätze:*1. Der Ausübung der Rechte aus einer Unionsmarke können auch Rechte aus einem prioritätsälteren Unternehmenskennzeichen entgegengehalten werden (siehe insofern bereits BGH, Urteil vom 23.06.2016 - I ZR 241/14 - Baumann II). Nach der Regelung zu den sogenannten relativen Eintragungshindernissen in Art. 8 Abs. 4 UMV ist die angemeldete Marke auf Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts von mehr als lediglich örtlicher Bedeutung von der Eintragung ausgeschlossen, wenn und soweit nach dem für den Schutz des Kennzeichens maßgeblichen Recht der Union oder des Mitgliedstaats Rechte an diesem Kennzeichen vor dem Tag der Anmeldung der Unionsmarke, gegebenenfalls vor dem Tag der für die Anmeldung der Unionsmarke in Anspruch genommenen Priorität, erworben worden sind (Buchst. a) (und) dieses Kennzeichen seinem Inhaber das Recht verleiht, die Benutzung einer jüngeren Marke zu untersagen (Buchst. b).
2. Ansprüchen aus einer Unionsmarke ("Violeds") kann der Einwand eines prioritätsälteren deutschen Unternehmenskennzeichens ("violed") entgegengehalten werden, wenn eine Branchennähe besteht (hier: Angebot von UV-LEDs).
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 02.07.2024
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3383
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Bundesgerichtshof, MIR 2023, Dok. 085
Sinnvolle Dateinamen beim beA - Für die Ausgangskontrolle beim beA ist bei fristgebundenen Schriftsätzen anhand eines sinnvoll vergebenen Dateinamens auch zu prüfen, welcher Art der Schriftsatz war
BGH, Beschluss vom 17.03.2020 - VI ZB 99/19, MIR 2020, Dok. 045
Verstoß gegen Personenbeförderungsgesetz - Untersagung der Fahrdienstvermittlung für Mietwagen durch Uber-App bestätigt
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., MIR 2021, Dok. 041
Mitgliederstruktur - Für die Klagebefugnis eines Verbands (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG aF) kommt es grundsätzlich nicht darauf an, über welche mitgliedschaftlichen Rechte dessen - mittelbare oder unmittelbare - Mitglieder verfügen
BGH, Urteil vom 26.01.2023 - I ZR 111/22, MIR 2023, Dok. 025
Irreführende Werbung mit Tesla-Autopilot
Landgericht München I, MIR 2020, Dok. 061