Rechtsprechung // Kostenrecht
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 18.07.2023 - 6 W 40/23
Scraping - Bei der Geltendmachung datenschutzrechtlicher Ansprüche (Schadenersatz, Unterlassung und Auskunft) wegen eines Scraping-Vorfalls auf einer Social-Media-Plattform ist eine Wertfestsetzung in Höhe von insgesamt EUR 6.000,00 angemessen
ZPO § 3; GKG § 48 Abs. 1 Satz 1
Leitsätze:*1. Der Streitwert in Verfahren, in denen aus der DSGVO Ansprüche auf Schadenersatz, Unterlassung und Auskunft wegen eines Scraping-Vorfalls auf einer Social-Media-Plattform geltend gemacht werden, ist in der Regel auf EUR 6.000,00 festzusetzen.
2. Bei Streitwertbeschwerden besteht kein Verschlechterungsverbot, so dass das Beschwerdegericht den Streitwert auch zu Lasten des Beschwerdeführers reduzieren kann.
Anm. der Redaktion: Leitsätze 1 und 2 sind die amtlichen Leitsätze des Gerichts.
Im Einzelnen hat das Gericht wie folgt festgesetzt: Unterlassungsanspruch EUR 4.000,00, Schadenersatzanspruch EUR 1.000,00, Schadenfeststellungsantrag EUR 500,00, Auskunftsanspruch EUR 500,00.
Im Einzelnen hat das Gericht wie folgt festgesetzt: Unterlassungsanspruch EUR 4.000,00, Schadenersatzanspruch EUR 1.000,00, Schadenfeststellungsantrag EUR 500,00, Auskunftsanspruch EUR 500,00.
Download: Entscheidungsvolltext PDF
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 29.08.2023
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3304
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 29.08.2023
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3304
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Was Sie noch interessieren könnte...
Online-Matratzenkauf - Fragen zum Widerrufsrecht dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt
Bundesgerichtshof, MIR 2017, Dok. 043
Kinderzahnarztpraxis - Zum Verkehrsverständnis und dessen Beurteilung aus der eigenen Sachkunde und Lebenserfahrung des Gerichts im Bereich der Kinderzahnheilkunde
BGH, Urteil vom 07.04.2022 - I ZR 217/20, MIR 2022, Dok. 035
Prüfsiegel-Wildwuchs - Vergabe von Siegel "TOP-Mediziner" oder "FOCUS-Empfehlung" wegen Irreführung untersagt
Landgericht München I, MIR 2023, Dok. 013
Verdeckte Überwachung des Arbeitnehmers mittels Keylogger ohne begründeten Verdacht unzulässig
Bundesarbeitsgericht, MIR 2017, Dok. 032
Offenlegung - Die Nichterfüllung der Publizitätspflichten im Sinne der §§ 325 ff. HGB stellt einen Wettbewerbsverstoß gemäß § 3a UWG dar
LG Bonn, Urteil vom 31.08.2016 - 1 O 205/16, MIR 2017, Dok. 009
Bundesgerichtshof, MIR 2017, Dok. 043
Kinderzahnarztpraxis - Zum Verkehrsverständnis und dessen Beurteilung aus der eigenen Sachkunde und Lebenserfahrung des Gerichts im Bereich der Kinderzahnheilkunde
BGH, Urteil vom 07.04.2022 - I ZR 217/20, MIR 2022, Dok. 035
Prüfsiegel-Wildwuchs - Vergabe von Siegel "TOP-Mediziner" oder "FOCUS-Empfehlung" wegen Irreführung untersagt
Landgericht München I, MIR 2023, Dok. 013
Verdeckte Überwachung des Arbeitnehmers mittels Keylogger ohne begründeten Verdacht unzulässig
Bundesarbeitsgericht, MIR 2017, Dok. 032
Offenlegung - Die Nichterfüllung der Publizitätspflichten im Sinne der §§ 325 ff. HGB stellt einen Wettbewerbsverstoß gemäß § 3a UWG dar
LG Bonn, Urteil vom 31.08.2016 - 1 O 205/16, MIR 2017, Dok. 009