Rechtsprechung // Kostenrecht
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 18.07.2023 - 6 W 40/23
Scraping - Bei der Geltendmachung datenschutzrechtlicher Ansprüche (Schadenersatz, Unterlassung und Auskunft) wegen eines Scraping-Vorfalls auf einer Social-Media-Plattform ist eine Wertfestsetzung in Höhe von insgesamt EUR 6.000,00 angemessen
ZPO § 3; GKG § 48 Abs. 1 Satz 1
Leitsätze:*1. Der Streitwert in Verfahren, in denen aus der DSGVO Ansprüche auf Schadenersatz, Unterlassung und Auskunft wegen eines Scraping-Vorfalls auf einer Social-Media-Plattform geltend gemacht werden, ist in der Regel auf EUR 6.000,00 festzusetzen.
2. Bei Streitwertbeschwerden besteht kein Verschlechterungsverbot, so dass das Beschwerdegericht den Streitwert auch zu Lasten des Beschwerdeführers reduzieren kann.
Anm. der Redaktion: Leitsätze 1 und 2 sind die amtlichen Leitsätze des Gerichts.
Im Einzelnen hat das Gericht wie folgt festgesetzt: Unterlassungsanspruch EUR 4.000,00, Schadenersatzanspruch EUR 1.000,00, Schadenfeststellungsantrag EUR 500,00, Auskunftsanspruch EUR 500,00.
Im Einzelnen hat das Gericht wie folgt festgesetzt: Unterlassungsanspruch EUR 4.000,00, Schadenersatzanspruch EUR 1.000,00, Schadenfeststellungsantrag EUR 500,00, Auskunftsanspruch EUR 500,00.
Download: Entscheidungsvolltext PDF
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 29.08.2023
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3304
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 29.08.2023
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3304
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Was Sie noch interessieren könnte...
Erneute Vorlage an den EuGH zur Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden bei Datenschutzverstößen durch Facebook
Bundesgerichtshof, MIR 2022, Dok. 087
Museumsfotografie - Veröffentlichung von Fotografien gemeinfreier Kunstwerke kann (urheber-) rechtswidrig sein
Bundesgerichtshof, MIR 2018, Dok. 057
Neuausgabe - Zur Unangemessenheit einer AGB, die den Verlag eines juristischen Großkommentars berechtigten soll, die Zusammenarbeit mit einem Kommentator für eine Neuausgabe ohne sachlichen Grund und Mitteilung dessen abzulehnen
BGH, Urteil vom 20.12.2018 - I ZR 133/17, MIR 2021, Dok. 014
Internet-Werbeblocker AdBlock Plus nicht wettbewerbswidrig
Bundesgerichtshof, MIR 2018, Dok. 021
Pauschalvergütung im auffälligen Missverhältnis? - Erneute Entscheidung zur Nachvergütung des Chefkameramanns des Films "Das Boot"
Bundesgerichtshof, MIR 2021, Dok. 027
Bundesgerichtshof, MIR 2022, Dok. 087
Museumsfotografie - Veröffentlichung von Fotografien gemeinfreier Kunstwerke kann (urheber-) rechtswidrig sein
Bundesgerichtshof, MIR 2018, Dok. 057
Neuausgabe - Zur Unangemessenheit einer AGB, die den Verlag eines juristischen Großkommentars berechtigten soll, die Zusammenarbeit mit einem Kommentator für eine Neuausgabe ohne sachlichen Grund und Mitteilung dessen abzulehnen
BGH, Urteil vom 20.12.2018 - I ZR 133/17, MIR 2021, Dok. 014
Internet-Werbeblocker AdBlock Plus nicht wettbewerbswidrig
Bundesgerichtshof, MIR 2018, Dok. 021
Pauschalvergütung im auffälligen Missverhältnis? - Erneute Entscheidung zur Nachvergütung des Chefkameramanns des Films "Das Boot"
Bundesgerichtshof, MIR 2021, Dok. 027