Rechtsprechung // Urheberrecht
OLG Köln, Urteil vom 24.02.2023 - 6 U 137/22
Kunstmaschinen - Die automatisierte Einstellung eines Amazon-Angebots unter einer bestehenden ASIN kann sich als Verletzung eines unbenannten Rechts zur öffentlichen Wiedergabe (§ 15 Abs. 2 UrhG) hinsichtlich der angezeigten Lichtbilder darstellen
UrhG §§ 15 Abs. 2, 19 a; Richtlinie 2001/29/EG Art. 3 Abs. 1
Leitsätze:*1. Das Einstellen eines Verkaufsangebotes auf der Plattform "Amazon" unter einer bereits bestehenden "ASIN" (Amazon Standard Identification Number) stellt keine täterschaftliche Urheberrechtsverletzung im Sinne einer öffentlichen Zugänglichmachung der in dem Angebot enthaltenen Lichtbilder i.S.v. § 19 a UrhG dar, wenn sich die Lichtbilder nicht in der Zugriffssphäre des Verkäufers befinden.
2. Die automatisierte Einstellung der Verkaufsangebote unter einer bereits bestehenden ASIN kann sich aber als Verletzung eines unbenannten Rechts zur öffentlichen Wiedergabe i.S.d. § 15 Abs. 2 UrhG hinsichtlich der im Angebot angezeigten Lichtbilder darstellen.
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 14.03.2023
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3265
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
OLG Hamm, Beschluss vom 15.12.2020 - 4 W 116/20, MIR 2021, Dok. 015
Unerlaubte E-Mail-Werbung - Bei einem Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch unerwünschte E-Mail-Werbung ist die Bemessung des Unterlassungsstreitwerts mit EUR 6.000,00 nicht unbillig
AG Bonn, Urteil vom 09.11.2017 - 108 C 142/17, MIR 2017, Dok. 044
In Vino Veritas - Bockbierwürze verwässert Glühwein
Landgericht München I, MIR 2022, Dok. 090
Einmal ist einmal - Ein Verfügungsgrund besteht auch bei Übersendung von nur einer Werbe-E-Mail ohne Einwilligung des Adressaten
OLG Köln, Beschluss vom 12.04.2021 - 15 W 18/21, MIR 2021, Dok. 066
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) – Kein Anspruch auf Verwendung einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
Bundesgerichtshof, MIR 2021, Dok. 025