MIR , Dok.
Online seit: 01.01.1970
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/0
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Was Sie noch interessieren könnte...
Jogginghosen - Spürbarkeit im Sinne von § 3a UWG bei einem Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung, Abmahnkostenersatz und beschränkte Revisionszulassung
BGH, Urteil vom 31.10.2018 - I ZR 73/17, MIR 2018, Dok. 054
Verfügbare Telefonnummer - Die Nichtangabe einer (verfügbaren) Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung ist geeignet die Interessen der Verbraucher spürbar zu beeinträchtigen
BGH, Urteil vom 24.09.2020 - I ZR 169/17, MIR 2020, Dok. 090
Organisierter Fernabsatz? - Anwaltsverträge können den Regeln für den Fernabsatz unterfallen und als solche widerrufen werden
BGH, Urteil vom 23.11.2017 - IX ZR 204/16, MIR 2018, Dok. 011
Durchschnittliche Sternebewertung - Zur Werbung mit der Angabe "Bekannt aus: ..." und mit einer aus Kundenbewertungen resultierenden durchschnittlichen Sternezahl
OLG Hamburg, Urteil vom 21.09.2023 - 15 U 108/22, MIR 2023, Dok. 067
Fünf Stunden Abmahnfrist - Grundsätzlich muss eine Abmahnfrist so bemessen sein, dass dem Abgemahnten eine angemessene Überlegungszeit bleibt, um Rechtsrat einzuholen und die Reaktion abzuwägen
KG, Beschluss vom 18.07.2023 - 10 W 79/23, MIR 2023, Dok. 077
BGH, Urteil vom 31.10.2018 - I ZR 73/17, MIR 2018, Dok. 054
Verfügbare Telefonnummer - Die Nichtangabe einer (verfügbaren) Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung ist geeignet die Interessen der Verbraucher spürbar zu beeinträchtigen
BGH, Urteil vom 24.09.2020 - I ZR 169/17, MIR 2020, Dok. 090
Organisierter Fernabsatz? - Anwaltsverträge können den Regeln für den Fernabsatz unterfallen und als solche widerrufen werden
BGH, Urteil vom 23.11.2017 - IX ZR 204/16, MIR 2018, Dok. 011
Durchschnittliche Sternebewertung - Zur Werbung mit der Angabe "Bekannt aus: ..." und mit einer aus Kundenbewertungen resultierenden durchschnittlichen Sternezahl
OLG Hamburg, Urteil vom 21.09.2023 - 15 U 108/22, MIR 2023, Dok. 067
Fünf Stunden Abmahnfrist - Grundsätzlich muss eine Abmahnfrist so bemessen sein, dass dem Abgemahnten eine angemessene Überlegungszeit bleibt, um Rechtsrat einzuholen und die Reaktion abzuwägen
KG, Beschluss vom 18.07.2023 - 10 W 79/23, MIR 2023, Dok. 077