Rechtsprechung // Urheberrecht
BGH, Urteil vom 20.06.2013 - I ZR 55/12
Restwertbörse II - Die Verletzung eines bestimmten Schutzrechts kann, bei im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen, die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für Verletzungen desselben Schutzrechts, sondern auch für Verletzungen anderer Schutzrechte begründen.
UrhG § 72 Abs. 1, § 97 Abs. 1 Satz 1
Leitsätze:*1. Ansprüche auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadenersatz können über die konkrete Verletzungshandlung hinaus für Handlungen gegeben sein, in denen das Charakteristische der Verletzungshandlung zum Ausdruck kommt (vgl. BGH, Urteil vom 23.02.2006 - I ZR 27/03 - Parfümtestkäufe). Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen begründet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 05.10.2010 - I ZR 46/09, MIR 2011, Dok. 032 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung m.w.N. - hier: Durch das Einstellen von fünf Lichtbildern aus einem Gutachten in eine Restwertbörse im Internet (Verletzung von § 72 Abs. 1 UrhG) begründete tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr hinsichtlich Rechtsverletzungen auch bezüglich der 29 übrigen Lichtbilder dieses Gutachtens).
2. Die Verletzung eines bestimmten Schutzrechts (hier des Rechts nach § 72 Abs. 1 UrhG an einem Lichtbild) kann die Vermutung der Wiederholungsgefahr (§ 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG) nicht nur für Verletzungen desselben Schutzrechts, sondern auch für Verletzungen anderer Schutzrechte (hier der Rechte nach § 72 Abs. 1 UrhG an anderen Lichtbildern) begründen, soweit die Verletzungshandlungen trotz Verschiedenheit der Schutzrechte im Kern gleichartig sind.
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 12.11.2013
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2513
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Landgericht München I, MIR 2023, Dok. 013
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) – Kein Anspruch auf Verwendung einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
Bundesgerichtshof, MIR 2021, Dok. 025
Kein wirksamer Widerruf - Zur (ordnungsgemäßen) Erteilung von Widerrufsinformationen in einem, mit einem Kfz-Kaufvertrag verbundenem, Verbraucherdarlehensvertrag
Bundesgerichtshof, MIR 2024, Dok. 020
E2 - Keine (urheberrechtlichen) Schadensersatzansprüche der Erben von Egon Eiermann (Schöpfer des ikonischen Tischgestells von 1953 mit diagonalen Kreuzstreben) wegen des Vertriebs des Tischgestells "E2"
BGH, Urteil vom 09.11.2023 - I ZR 203/22, MIR 2024, Dok. 013
Irreführung durch Mogelpackungen - Bei einer (relativen) Füllmenge von zwei Dritteln steht die Verpackung nicht (mehr) in einem angemessenen Verhältnis zum Produkt
Bundesgerichtshof, MIR 2024, Dok. 044