Rechtsprechung // Urheberrecht
BGH, Urteil vom 20.06.2013 - I ZR 55/12
Restwertbörse II - Die Verletzung eines bestimmten Schutzrechts kann, bei im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen, die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für Verletzungen desselben Schutzrechts, sondern auch für Verletzungen anderer Schutzrechte begründen.
UrhG § 72 Abs. 1, § 97 Abs. 1 Satz 1
Leitsätze:*1. Ansprüche auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadenersatz können über die konkrete Verletzungshandlung hinaus für Handlungen gegeben sein, in denen das Charakteristische der Verletzungshandlung zum Ausdruck kommt (vgl. BGH, Urteil vom 23.02.2006 - I ZR 27/03 - Parfümtestkäufe). Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen begründet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 05.10.2010 - I ZR 46/09, MIR 2011, Dok. 032 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung m.w.N. - hier: Durch das Einstellen von fünf Lichtbildern aus einem Gutachten in eine Restwertbörse im Internet (Verletzung von § 72 Abs. 1 UrhG) begründete tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr hinsichtlich Rechtsverletzungen auch bezüglich der 29 übrigen Lichtbilder dieses Gutachtens).
2. Die Verletzung eines bestimmten Schutzrechts (hier des Rechts nach § 72 Abs. 1 UrhG an einem Lichtbild) kann die Vermutung der Wiederholungsgefahr (§ 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG) nicht nur für Verletzungen desselben Schutzrechts, sondern auch für Verletzungen anderer Schutzrechte (hier der Rechte nach § 72 Abs. 1 UrhG an anderen Lichtbildern) begründen, soweit die Verletzungshandlungen trotz Verschiedenheit der Schutzrechte im Kern gleichartig sind.
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 12.11.2013
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2513
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Landgericht München I, MIR 2022, Dok. 090
Unzulässiges Erfolgsversprechen für "perfekte Zähne" - Zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung der Werbeaussagen für ein kieferorthopädisches Zahnschienen-System
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.02.2020 - 6 U 219/19, MIR 2020, Dok. 040
Pauschalvergütung im auffälligen Missverhältnis? - Erneute Entscheidung zur Nachvergütung des Chefkameramanns des Films "Das Boot"
Bundesgerichtshof, MIR 2021, Dok. 027
Analoge Fristenkontrolle 2.0 - Bei einem elektronischen Fristenkalender muss eine Kontrolle durch den Ausdruck der eingegebenen Einzelvorgänge oder eines Fehlerprotokolls erfolgen
BGH, Urteil vom 28.02.2019 - III ZB 96/18, MIR 2019, Dok. 012
Fußgymnastiksandalen - Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Birkenstock-Sandalen als Werke der angewandten Kunst (hier verneint)
OLG Köln, Urteil vom 26.01.2024 - 6 U 89/23, MIR 2024, Dok. 011