Rechtsprechung
BGH
Urteil vom 6.10.2005 - Az. I ZB 20/03 (GALLUP, MarkenG § 26 Abs. 1, Scheinbenutzung einer Marke, rechtlich relevante Benutzung einer Marke und unentgeldliche Waren)
Leitsätze (amtl.)
Der Umstand allein, dass die Marke lediglich auf einer ganz geringen Anzahl
von Waren - hier: zehn jährlich bzw. monatlich erscheinenden Druckschriften -
angebracht wird, lässt dann nicht auf eine Scheinbenutzung schließen, wenn es
für die Waren nur einen sehr speziellen Abnehmerkreis gibt.
Der Umstand, dass die mit der Marke gekennzeichnete Ware unentgeltlich abgegeben
wird, steht der Annahme einer rechtlich relevanten Benutzung der
Marke nur dann entgegen, wenn die Abgabe keinen Bezug zu einer geschäftlichen
Tätigkeit aufweist.
MIR 2005, Dok. 022
Die Entscheidung steht im Volltext unter http://www.bundesgerichtshof.de/index.php?entscheidungen/entscheidungen (Suchtext = Az.) zur Verfügung.
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 17.12.2005
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/212
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Was Sie noch interessieren könnte...
mfm-BILDHONORARE 2020 - Marktübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing
Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher, MIR 2020, Dok. 024
Jameda.de - Ausgestaltung des Ärzte-Bewertungsportals (war) in Teilen unzulässig
Oberlandesgericht Köln, MIR 2019, Dok. 033
Schadenersatz bei unberechtigter E-Mail-Werbung nicht zwingend - Zur Frage des immateriellen Schadens im Sinne des Art. 82 Abs. 1 DSGVO
BGH, Urteil vom 28.01.2025 - VI ZR 109/23, MIR 2025, Dok. 019
Providerhaftung - Haftung eines Plattformbetreibers für rechtsverletzende Inhalte setzt konkrete Verdachtsmeldung voraus
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., MIR 2024, Dok. 051
Nie wieder keine Ahnung - Zu den Voraussetzungen und der Reichweite des markenrechtlichen Werktitelschutzes (hier Fernsehbeitrag vs. Sachbuch)
BGH, Urteil vom 07.05.2025 - I ZR 143/24, MIR 2025, Dok. 042
Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher, MIR 2020, Dok. 024
Jameda.de - Ausgestaltung des Ärzte-Bewertungsportals (war) in Teilen unzulässig
Oberlandesgericht Köln, MIR 2019, Dok. 033
Schadenersatz bei unberechtigter E-Mail-Werbung nicht zwingend - Zur Frage des immateriellen Schadens im Sinne des Art. 82 Abs. 1 DSGVO
BGH, Urteil vom 28.01.2025 - VI ZR 109/23, MIR 2025, Dok. 019
Providerhaftung - Haftung eines Plattformbetreibers für rechtsverletzende Inhalte setzt konkrete Verdachtsmeldung voraus
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., MIR 2024, Dok. 051
Nie wieder keine Ahnung - Zu den Voraussetzungen und der Reichweite des markenrechtlichen Werktitelschutzes (hier Fernsehbeitrag vs. Sachbuch)
BGH, Urteil vom 07.05.2025 - I ZR 143/24, MIR 2025, Dok. 042