Rechtsprechung
BGH
Urteil vom 6.10.2005 - Az. I ZB 20/03 (GALLUP, MarkenG § 26 Abs. 1, Scheinbenutzung einer Marke, rechtlich relevante Benutzung einer Marke und unentgeldliche Waren)
Leitsätze (amtl.)
Der Umstand allein, dass die Marke lediglich auf einer ganz geringen Anzahl
von Waren - hier: zehn jährlich bzw. monatlich erscheinenden Druckschriften -
angebracht wird, lässt dann nicht auf eine Scheinbenutzung schließen, wenn es
für die Waren nur einen sehr speziellen Abnehmerkreis gibt.
Der Umstand, dass die mit der Marke gekennzeichnete Ware unentgeltlich abgegeben
wird, steht der Annahme einer rechtlich relevanten Benutzung der
Marke nur dann entgegen, wenn die Abgabe keinen Bezug zu einer geschäftlichen
Tätigkeit aufweist.
MIR 2005, Dok. 022
Die Entscheidung steht im Volltext unter http://www.bundesgerichtshof.de/index.php?entscheidungen/entscheidungen (Suchtext = Az.) zur Verfügung.
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 17.12.2005
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/212
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Was Sie noch interessieren könnte...
Kundenzufriedenheitsbefragung - E-Mail-Werbung ohne Einwilligung des Empfängers stellt grundsätzlich einen Eingriff in seine geschützte Privatsphäre und damit in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht dar.
BGH, Urteil vom 10.07.2018 - VI ZR 225/17, MIR 2018, Dok. 040
Namen sind nur "Schall und Rauch" - Neben dem Namen gehört auch die Rechtsform zur Identität des Unternehmers im Sinne von § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG
OLG Hamm, Urteil vom 18.02.2020 - 4 U 66/19, MIR 2020, Dok. 022
Berechtigte Gegenabmahnung - Eine berechtigte Abmahnung ist nicht deshalb rechtsmissbräuchlich, weil sie eine Reaktion auf die Abmahnung eines vergleichbaren Verstoßes ist
BGH, Urteil vom 21.01.2021 - I ZR 17/18, MIR 2021, Dok. 028
Eigenbetrieb Friedhöfe - Es liegt keine geschäftliche Handlung einer Gemeinde vor, wenn sie ihren Eigenbetrieb Friedhöfe mit Bestattungen betraut, die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung behördlich zu veranlassen sind
BGH, Urteil vom 27.07.2017 - I ZR 162/15, MIR 2018, Dok. 003
Pfändung einer Internet-Domain - Die Gesamtheit der zwischen Domaininhaber und Vergabestelle bestehenden schuldrechtlichen Haupt- und Nebenansprüche kann Gegenstand einer Pfändung durch das Finanzamt sein
BFH, Urteil vom 15.09.2020 - VII R 42/18, MIR 2021, Dok. 004
BGH, Urteil vom 10.07.2018 - VI ZR 225/17, MIR 2018, Dok. 040
Namen sind nur "Schall und Rauch" - Neben dem Namen gehört auch die Rechtsform zur Identität des Unternehmers im Sinne von § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG
OLG Hamm, Urteil vom 18.02.2020 - 4 U 66/19, MIR 2020, Dok. 022
Berechtigte Gegenabmahnung - Eine berechtigte Abmahnung ist nicht deshalb rechtsmissbräuchlich, weil sie eine Reaktion auf die Abmahnung eines vergleichbaren Verstoßes ist
BGH, Urteil vom 21.01.2021 - I ZR 17/18, MIR 2021, Dok. 028
Eigenbetrieb Friedhöfe - Es liegt keine geschäftliche Handlung einer Gemeinde vor, wenn sie ihren Eigenbetrieb Friedhöfe mit Bestattungen betraut, die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung behördlich zu veranlassen sind
BGH, Urteil vom 27.07.2017 - I ZR 162/15, MIR 2018, Dok. 003
Pfändung einer Internet-Domain - Die Gesamtheit der zwischen Domaininhaber und Vergabestelle bestehenden schuldrechtlichen Haupt- und Nebenansprüche kann Gegenstand einer Pfändung durch das Finanzamt sein
BFH, Urteil vom 15.09.2020 - VII R 42/18, MIR 2021, Dok. 004