Rechtsprechung
OLG Oldenburg, Beschluss vom 08.05.2009 - 1 Ss 46/09
Zum "Upload-Vorsatz" des Nutzers einer Internet-Tauschbörse - Allein aus der aktiven Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse lässt sich noch keine Kenntnis des Nutzers über die Funktionsweise des genutzten Programms ableiten.
StGB §§ 15, 184a Nr. 2; StPO § 261
Leitsätze:*1. Allein aus der aktiven Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse lässt sich noch keine Kenntnis des Nutzers über
die Funktionsweise des genutzten Programms (Client-Software) ableiten, auf die sich die Überzeugung stützen lässt, der Nutzer wisse oder habe zumindest billigend in Kauf genommen, dass bei Nutzung des Tauschbörsen-Programms ohne
weiteres (wie etwa Freigaben) auch von dem eigenen PC Daten zur Verfügung gestellt werden.
2. Es existiert kein Erfahrungssatz dahingehend, dass der aktive Nutzer einer Internet-Tauschbörse weiß oder damit rechnet,
dass die von ihm heruntergeladenen Dateien bereits durch seinen Download anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden.
Dies gilt auch im Fall der wiederholten Nutzung und umso mehr, wenn heruntergeladene Dateien in einem
Ordner für "eingehende" Dateien (hier benannt als "incoming") gespeichert werden.
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 04.06.2009
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1966
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
OLG Dresden, Hinweisbeschluss vom 29.08.2023 - 4 U 1078/23, MIR 2023, Dok. 074
Prämienrückzahlung und vollständige Datenauskunft - Zur Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO
BGH, Urteil vom 15.06.2021 - VI ZR 576/19, MIR 2021, Dok. 056
Weniger als 100 Mitarbeiter und Verstoß gegen gesetzliche Infomations- und Kennzeichnungspflichten - Keine Veranlassung zur Verfahrenseinleitung trotz nicht strafbewehrter Unterlassungserklärung
OLG Hamm, Beschluss vom 06.02.2024 - 4 W 22/23, MIR 2024, Dok. 024
Rundfunkübertragung in Ferienwohnungen - Zum Eingriff in das ausschließliche Recht zur öffentlichen Wiedergabe von Urhebern, Sendeunternehmen und Filmherstellern durch den Betreiber von Ferienwohnungen
BGH, Urteil vom 18.06.2020 - I ZR 171/19, MIR 2020, Dok. 076
Knuspermüsli II - In Fällen der Verletzung einer Informationspflicht in Bezug auf kommerzielle Kommunikation ist die Unlauterkeit allein nach § 5a Abs. 2 und 4 UWG und nicht nach § 3a UWG zu beurteilen
BGH, Urteil vom 07.04.2022 - I ZR 143/19, MIR 2022, Dok. 049