Rechtsprechung
LG Köln
Urteil vom 15.06.2005 - Az. 28 O 744/04 - (Urheberrechtlicher Schutz von sog. Multi-Media-Produkten, § 2 Abs. 1 UrhG)
Leitsätze (tg):
1. Im Einzelfall ist es denkbar, dass Multi-Media-Produkte und/oder Benutzeroberflächen als Werke der angewandten Kunst einzuordnen sind.
2. Allein ein einheitliches Design oder eine alltägliche Gestaltung der Benutzeroberfläche kann die im Rahmen des § 2 Abs. 1 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht begründen.
3. Auch bei einer Werbegrafik ist ein gewisses Abheben vom Alltäglichen zu verlangen.
4. Genau wie eine (klassische) Werbeanzeige, muss sich auch die inhaltliche Konzeption und Formgebung eines(digitalen) Multi-Media-Produkts von dem Bereich des Üblichen entfernen um urheberrechtlichen Schutz beanspruchen zu können.
5. Auch im Rahmen des § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG ist die sog. „kleine Münze“ des Urheberrechts durchaus geschützt.
MIR 2005, Dok. 007
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 04.12.2005
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/195
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
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