Rechtsprechung
LG Karlsruhe, Beschluss vom 10.12.2007 - 9 S 564/06
Störerhaftung des Webhosting-Providers - Eine Pflicht des Webhosting-Providers zur unverzüglichen Sperrung rechtswidriger Inhalte (Webseiten) Dritter besteht erst nach dem Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung.
BGB §§ 823 Abs. 1, 1004
Leitsätze:*1. Einem Unternehmen, dass seinen Kunden durch die Zurverfügungstellung von Speicherplatz die Veröffentlichung und
Verbreitung von Informationen ermöglicht (hier: Webhosting-Provider), ist es nicht zuzumuten, jeden Beitrag vor Veröffentlichung
im Internet auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu untersuchen. Eine solche Obliegenheit würde das
gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen. Der Webhosting-Provider ist aber immer dann, wenn er auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist, verpflichtet, die konkreten rechtswidrigen Inhalte unverzüglich zu sperren
(vgl. BGH, Urteil vom vom 11.03.2004 – Az. I ZR 304/01).
2. Anders als im Fall von Markenrechtsverletzungen ist es einem Webhosting-Provider bei persönlichrechtskeitsverletzenden
Inhalten allein durch den Einsatz einer Filtersoftware nicht möglich, durch die Verwendung von einzelnen Begriffen sinngleiche
Behauptungen herauszufiltern. Eine manuelle Überprüfung ist ebenfalls nicht zuzumuten.
3. Das ein Verfügungskläger die Berufungsbegründungsfrist nahezu ausschöpft steht der Annahme besonderer Dringlichkeit im
einstweiligen Verfügungsverfahren nicht entgegen. Dies gilt jedenfalls in einem, durch einen rechtlich nicht einfachen
Sachverhalt gekennzeichneten Verfügungsverfahren (vgl. OLG München, Urteil vom 29.07.2004 – Az. 29 U 2745/04 – NJW 2004, 3344;
OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.06.1983 – Az. 8 U 30/83 – WRP 1984, 221).
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 29.04.2008
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1602
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.02.2024 - 6 W 111/23, MIR 2024, Dok. 035
Steuerberatung beim Unternehmenskauf - Die Beratung und Vertretung eines Mandanten durch einen Steuerberater zu und wegen den Folgen eines (etwaig) nichtigen Unternehmenskaufs kann wettbewerbsrechtlich unzulässig sein
OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.12.2024 - 14 U 74/24, MIR 2025, Dok. 040
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts
Bundesgerichtshof, MIR 2021, Dok. 081
Schadenersatz bei unberechtigter E-Mail-Werbung nicht zwingend - Zur Frage des immateriellen Schadens im Sinne des Art. 82 Abs. 1 DSGVO
BGH, Urteil vom 28.01.2025 - VI ZR 109/23, MIR 2025, Dok. 019
Ferrari 458 Speciale - Pflicht zur Information über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines beworbenen Pkw-Modells besteht unabhängig von dessen Verfügbarkeit
BGH, Urteil vom 01.04.2021 - I ZR 115/20, MIR 2021, Dok. 044