Literatur
Thomas Gramespacher
Medienrecht en Block - die "Fechner-Reihe"
Frank Fechner: Medienrecht, 8. Auflage, Tübingen: Mohr Siebeck Verlag 2007; Frank Fechner: Fälle und Lösungen zum Medienrecht, Tübingen: Mohr Siebeck Verlag 2007; Frank Fechner: Entscheidungen zum Medienrecht – Auswahl für Studium und Praxis, Tübingen: Mohr Siebeck Verlag 2007
MIR 2007, Dok. 437, Rz. 1-16
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I. Das Lehrbuch "Medienrecht"
Bereits in der 8. Auflage 2007 liegt das bekannte Lehrbuch zum Medienrecht von Prof. Dr. Frank Fechner vor und schließt damit an ein bewährtes Konzept an. In der vorliegenden Auflage wurde der schnellen Entwicklung und anhaltend steigenden Relevanz des Medienrechts auch in der universitären Ausbildung Rechnung getragen und die insoweit erforderlichen Aktualisierungen der Literatur und Rechtsprechung vorgenommen.
Bereits in der 8. Auflage 2007 liegt das bekannte Lehrbuch zum Medienrecht von Prof. Dr. Frank Fechner vor und schließt damit an ein bewährtes Konzept an. In der vorliegenden Auflage wurde der schnellen Entwicklung und anhaltend steigenden Relevanz des Medienrechts auch in der universitären Ausbildung Rechnung getragen und die insoweit erforderlichen Aktualisierungen der Literatur und Rechtsprechung vorgenommen.
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Die Darstellung gliedert das Medienrecht – zum Lehrbuchcharakter passend - in einen allgemeinen und einen besonderen Teil.
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Während der allgemeine Teil Rechtfragen und Grundlegendes behandelt, die für "alle Medien" gleichermaßen von Bedeutung sind, widmen sich die einzelnen Kapitel des besonderen Teils den Spezialmaterien und besonderen Bezügen aus den Bereichen "Periodische Presse", "Buch", "Rundfunk", "Film" und "Multimedia". Diese Konzeption ergibt sich als konsequente Folge daraus, dass sich z.B. auch das "Recht der Neuen Medien" nur schwerlich ohne Kenntnisse des "klassischen Medienrechts" verstehen und erarbeiten lässt. Schließlich stellt das Medienrecht keinesfalls ein einheitliches, sondern vielmehr ein vielfach verzahntes, komplexes Rechtsgebiet dar.
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Im allgemeinen Teil finden sich als Einstieg grundlegende Ausführungen zum Inhalt und der Bedeutung der Medien (1. Kapitel). Weiterhin werden relevante, allgemeine Verfassungsprinzipien (2. Kapitel), die Mediengrundrechte (3. Kapitel), das Persönlichkeitsrecht und der Rechtschutz gegenüber den Medien (4. Kapitel), das Urheberrecht (5. Kapitel), der Jugendschutz, der Datenschutz, das Wettbewerbsrecht und Strafrecht (6. Kapitel) sowie die europäische und internationale Medienordnung (7.Kapitel) erläutert und in den Gesamtkontext gestellt.
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Der besondere Teil vertieft so dann die Bereiche Periodische Presse (8. Kapitel), Buch (9. Kapitel), Rundfunk (10. Kapitel), Film (11. Kapitel) und Multimedia (12. Kapitel). Hier werden jeweils, einer ganzheitlichen Erfassung zuträgliche, funktionale und auch geschichtliche Einordnungen vorgenommen.
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Aufgrund des Erscheinungsdatums der vorliegenden Auflage war lediglich eine "Vorschau" auf das Telemediengesetz (TMG) möglich, welches am 01.03.2007 in Kraft getreten ist und die Regelungsbereiche des ehemaligen Teledienstgesetzes (TDG), des Teledienste-Datenschutzgesetzes (TDDSG) und des Mediendienste-Staatsvertrags abgelöst hat. Dies ist für den Wert des Buches allerdings nicht abträglich, da einerseits der Bereich "Telemedien" nur einen – obgleich derzeit sehr prominenten - Teilbereich des gesamten Medienrechts ausmacht und andererseits die nunmehr gesetzliche "Konzentration" in weiten Teilen nur eine optische Korrektur darstellt. Die Grundlagen und die maßgeblichen gesetzgeberischen Intentionen dieser systematische Neuordnung – insbesondere die begriffliche Vereinheitlichung der Teledienste und Mediendienste in dem Begriff der Telemedien - konnten indessen auch in der vorliegenden Auflage bereits behandelt werden. Die bedeutendsten Regelungen des TDG (genannt seien nur die Regelungen zur Verantwortlichkeit der Diensteanbieter) wurden ohnehin praktisch wortidentisch durch den Gesetzgeber in das neue TMG übernommen. In weiten Teilen gilt dies auch für den Regelungsgehalt des TDDSG. Wie dem auch sei, die gesetzlichen Änderungen wird die - wohl bereits in Planung befindliche - Folgeauflage 2008 in einer "vom Fechner" gewohnten Qualität abhandeln.
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Übersichtliche Literaturhinweise am Ende der einzelnen Kapitel bieten die Möglichkeit zur weiteren Vertiefung in der einschlägigen Literatur, einige Kontrollfragen am Ende des Buches ermöglichen die Überprüfung des Wissensgewinns.
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II. Die Fallsammlung "Fälle und Lösungen zum Medienrecht"
Mit der steigenden Bedeutung des Medienrechts, vielmehr mit dem wachsenden (notwendigen) Interesse der Juristen in Ausbildung und Praxis an dieser Materie wächst aber auch das Erfordernis von praktischen Lehr- und Lernmaterialien auf diesem Gebiet.
Mit der steigenden Bedeutung des Medienrechts, vielmehr mit dem wachsenden (notwendigen) Interesse der Juristen in Ausbildung und Praxis an dieser Materie wächst aber auch das Erfordernis von praktischen Lehr- und Lernmaterialien auf diesem Gebiet.
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Die Fallsammlung "Fälle und Lösungen zum Medienrecht" bildet einen (grundlegenden) Querschnitt "praktischer Anwendungsfälle" in Anlehnung an die im Lehrbuch "Medienrecht" abgedeckte Materie. Die Fälle sind von unterschiedlichem Umfang und von unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad. Bei der Auswahl und Konzeption der insgesamt 26 Fälle wurde darauf wert gelegt, den Fragestellungen der Praxis und den Anforderungen in der Lehre – etwa durch Verzahnung verschiedener Problembereiche - gerecht zu werden.
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In seinen einführenden "Hinweisen zur Bearbeitung medienrechtlicher Fälle" weist der Autor auf die besondere Eigenart des Medienrechts als "Querschnittsmaterie" hin und hebt auf die damit verbundene Problematik ab, dass ein Fall durchaus in mehreren Rechtsgebieten anzusiedeln sein kann. Ebenso gibt er zu bedenken, dass für die Lösung medienrechtlicher Fälle neben der Rechtskenntnis auch ein durchaus tiefergehendes technisches Verständnis erforderlich sein kann und sich vor allem im Bereich Multimedia bis heute ungeklärte Rechtsfragen ergeben.
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Natürlich ist in diesem Zusammenhang die Anmerkung evident, dass eine Fallsammlung gerade in einem solchen Rechtsgebiet keine vollständige Abdeckung des gesamten denkbaren Prüfungs- und Pflichtstoffes – etwa in der universitären Ausbildung – bieten kann und soll. Etwa im angesprochenen Bereich Multimedia kommt es fortwährend zu neuen technischen Entwicklungen und damit auch zu immer neuen rechtlichen Fragestellungen bzw. der Notwendigkeit einer "rechtlichen Nachjustierung". Recht 2.0! Allerdings gewährleistet die Sammlung den hier unverzichtbaren, inhaltlich wie argumentativ fundierten Einstieg.
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Hilfreich und zweckmäßig: Am Ende des Buches finden sich einige wichtige Prüfungsschemata (etwa: Gegendarstellung, Berichtigungsanspruch, Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB und wettbewerbsrechtliche Ansprüche nach §§ 8, 9 UWG).
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III. Die Entscheidungssammlung "Entscheidungen zum Medienrecht"
Sind schon Lehrbuch und Fallsammlung aus einem Guss, darf auch eine Zusammenstellung wichtiger und grundlegender Rechtsprechung nicht fehlen. Mit der Entscheidungssammlung "Entscheidungen zum Medienrecht" liegt eine solche vor und enthält in der aktuellen Auflage 93 ausgewählte, grundlegende Entscheidungen und "Klassiker" der Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof zum Medienrecht. Die Entscheidungssammlung ist – jeweils weiter untergliedert - unterteilt in Rechtsprechung zu den Grundrechten (A.), zum einfachen Recht (B.), zur staatlichen Informationspolitik (C.) und zum Bereich Multimedia (D.). Nur beispielhaft: Namen wie "Herrenreiter", "Lüth" und "Mephisto" sind hier genauso vertreten wie "Cicero", "Klaus Kinski", "Paperboy" und "Maxem".
Sind schon Lehrbuch und Fallsammlung aus einem Guss, darf auch eine Zusammenstellung wichtiger und grundlegender Rechtsprechung nicht fehlen. Mit der Entscheidungssammlung "Entscheidungen zum Medienrecht" liegt eine solche vor und enthält in der aktuellen Auflage 93 ausgewählte, grundlegende Entscheidungen und "Klassiker" der Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof zum Medienrecht. Die Entscheidungssammlung ist – jeweils weiter untergliedert - unterteilt in Rechtsprechung zu den Grundrechten (A.), zum einfachen Recht (B.), zur staatlichen Informationspolitik (C.) und zum Bereich Multimedia (D.). Nur beispielhaft: Namen wie "Herrenreiter", "Lüth" und "Mephisto" sind hier genauso vertreten wie "Cicero", "Klaus Kinski", "Paperboy" und "Maxem".
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Dass eine gedruckte Entscheidungssammlung nicht den jeweils aktuellen Stand der Rechtsprechung abzubilden vermag, versteht sich von selbst. Der Wert des hier vorliegenden Werkes liegt natürlich vielmehr in der Aufbereitung der abgedruckten Entscheidungen durch den Autor. Jede Entscheidung wird in ihren Leitsätzen bzw. "Kernaussagen", in Tatbestand und Gründen zur besseren Erfassung stark gekürzt und mit einer eigenen Wertung des Autors dargestellt. Hervorhebungen von Schlagworten im Text sowie weiterführende Literaturhinweise am Ende der Entscheidungen komplettieren dieses didaktische Konzept.
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IV. Fazit:
Die hier vorgestellten Werke der "Fechner Reihe" sind indes noch nicht alles, was Frank Fechner angehenden und "gestandenen" Medienrechtlern zur "gefälligen Kenntnisnahme" an die Hand gibt. Ebenso erschienen sind eine Textsammlung ("Medienrecht Vorschriftensammlung", 3. Auflage, Stand August 2007, Heidelberg: C.F. Müller Verlag) und ein Hörbuch ("Medienrecht, Grundlagen und Merksätze" Ausgabe 11/2006 – Verfügbarkeit nicht bekannt). Insbesondere Lehrbuch, Fallsammlung und Entscheidungssammlung sind besonders aufeinander abgestimmt und verfolgen ein überzeugendes methodisches und didaktisches Konzept: Die dogmatisch, systematisch und inhaltlich umfassende Darstellung des Medienrechts in einer dem Leser gefälligen und zeitgemäßen Art und Weise.
Die hier vorgestellten Werke der "Fechner Reihe" sind indes noch nicht alles, was Frank Fechner angehenden und "gestandenen" Medienrechtlern zur "gefälligen Kenntnisnahme" an die Hand gibt. Ebenso erschienen sind eine Textsammlung ("Medienrecht Vorschriftensammlung", 3. Auflage, Stand August 2007, Heidelberg: C.F. Müller Verlag) und ein Hörbuch ("Medienrecht, Grundlagen und Merksätze" Ausgabe 11/2006 – Verfügbarkeit nicht bekannt). Insbesondere Lehrbuch, Fallsammlung und Entscheidungssammlung sind besonders aufeinander abgestimmt und verfolgen ein überzeugendes methodisches und didaktisches Konzept: Die dogmatisch, systematisch und inhaltlich umfassende Darstellung des Medienrechts in einer dem Leser gefälligen und zeitgemäßen Art und Weise.
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Ganz besonders ans Herz zu legen sind die "Fechner Bücher" damit vor allem Studenten der Rechtswissenschaft und medienrechtlicher Studiengänge. Eine solche – wohl in dieser Form konkurrenzlose - Darstellung des Medienrechts "en Block" mag aber auch dem in der Praxis tätigen Juristen zum (Er-) Kenntnisgewinn und zur Auffrischung oder Kontrolle seiner (methodischen und dogmatischen) Grundlagen ein hervorragendes Hilfsmittel sein.
Online seit: 30.12.2007
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1462
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