Rechtsprechung
Hanseatisches OLG, Beschluss vom 11.09.2006 - 3 W 152/06
Falsche Preisangabe in Suchmaschine wettbewerbswidrig? - Der Bestand einer Preisdifferenz in den Ergebnissen einer Preissuchmaschine über einen gewissen Zeitraum (hier: einige Stunden) ist wettbewerblich irrelevant.
UWG §§ 3, 5
Leitsätze:*1. Der Bestand einer Preisdifferenz in den Ergebnissen einer (Preis-) Suchmaschine über einen gewissen Zeitraum (hier: einige
Stunden) ist wettbewerblich irrelevant und nicht unlauter. Der Nutzer einer Suchmaschine muss in Rechnung stellen, dass
bei Veränderungen der Preise(etwa in dem indizierten und verlinkten Online-Shop) bis zu einem Update der Suchmaschine
ein gewisser Zeitraum, der jedenfalls Stunden betragen kann, vergehen wird.
2. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die betreffende Suchmaschine ihre Daten (Index) täglich zweimal aktualisiert und
daher von einer nur einige Stunden dauernden Preisdifferenz auszugehen ist.
Download: Entscheidungsvolltext PDF
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 23.08.2007
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1340
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
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