Rechtsprechung
OLG Hamm, Urteil vom 22.04.2010 - I-4 U 205/09
Werbung für nicht lieferbare Waren - Die Bewerbung von Waren im Internethandel ohne Hinweis darauf, dass diese tatsächlich nicht lieferbar sind, ist irreführend.
UWG § 3 Abs. 3 Anhang Ziff. 5, § 8
Leitsätze:*1. Die Bewerbung von Waren (hier: Markenmatratzen) im Internethandel ohne Hinweis darauf, dass diese tatsächlich nicht lieferbar sind, ist irreführend (Anhang Ziff. 5 zu § 3 Abs. 3 UWG). Ein insoweit kommentarloses Internetangebot bedeutet, dass die beworbene Ware unverzüglich versandt
werden kann, also auf jeden Fall verfügbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 07.04.2005 - Az. I ZR 314/ 02 - Internet-Versandhandel).
2. Die Angabe einer Lieferfrist ist nicht geeignet, den Irreführungsvorwurf wegen einer Werbung für Waren ohne Hinweis auf deren tatsächlich fehlende Verfügbarkeit auszuräumen. Die Angabe einer Lieferfrist bedeutet für den Kunden vielmehr, dass grundsätzlich eine Lieferungsmöglichkeit
besteht.
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 22.07.2010
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2203
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
BGH, Beschluss vom 11.04.2023 - I ZB 55/22, MIR 2023, Dok. 033
E2 - Keine (urheberrechtlichen) Schadensersatzansprüche der Erben von Egon Eiermann (Schöpfer des ikonischen Tischgestells von 1953 mit diagonalen Kreuzstreben) wegen des Vertriebs des Tischgestells "E2"
BGH, Urteil vom 09.11.2023 - I ZR 203/22, MIR 2024, Dok. 013
Versicherungsberatung mit Erfolgshonorar - Registrierten Versicherungsberatern ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars (hier ersparte hälftige jährliche Prämiendifferenz) für ihre Tätigkeit verboten und eine Werbung damit wettbewerbswidrig
BGH, Versäumnisurteil vom 02.10.2019 - I ZR 19/19, MIR 2020, Dok. 002
Entscheidungscharakter - Keine divergierende Rechtsprechung und Divergenzzulassung bei abweichendem bloßen Hinweisbeschluss (hier betreffend: Verlinkung OS-Plattform)
BVerfG, Beschluss vom 20.11.2019 - 1 BvR 2400/17, MIR 2020, Dok. 033
SIMPLY THE BEST - Die Werbung für eine "Tribute-Show" (hier Tina Turner) darf nicht den unzutreffenden Eindruck erwecken, das prominente Original unterstütze die Show oder wirke an ihr mit
Bundesgerichtshof, MIR 2022, Dok. 018