Rechtsprechung
LG München I, Beschluss vom 31.03.2009 - 21 O 5012/09
Keine Störerhaftung wegen Onlinewerbung neben urheberrechtswidrigen Inhalten - Die Störerhaftung ist nicht auf Fälle auszudehnen, in denen ein nicht kausaler, aber irgendwie auch unterstützender Effekt für Urheberrechtsverstöße Dritter von einer Handlung ausgeht, die der Betreffende nach Bekanntgabe nicht ausreichend unterbunden hat.
BGB § 1004
Leitsätze:*1. Es ist als zu weitgehend anzusehen, die Störerhaftung auch auf Fälle auszudehnen, in denen
ein nicht kausaler, aber irgendwie auch unterstützender Effekt für Urheberrechtsverstöße Dritter von
einer Handlung ausgeht, die der Betreffende - als Störer in Anspruch Genommene - nach Bekanntgabe nicht ausreichend
unterbunden hat (hier: Onlinewerbung auf einer Internetseite mit urheberrechtswidrigen Video-Streams).
2. Allein die Hoffnung des Verletzten, dass ein tatsächliches Verhalten (hier: Einstellung der Werbung bzw. Androhung dessen)
zur Unterbindung von rechtswidrigen Handlungen Dritter führt, reicht nicht aus, um eine Störerhaftung insoweit zu begründen,
dass die rechtswidrige Handlung eines Dritten ausgenutzt und unterstützt wird, wobei der in Anspruch Genommene die rechtliche
Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (vgl. BGH, Urteil vom 17.05.2001 - Az. I ZR 251/ 99 - ambiente.de).
3. Abgrenzung zu OLG München, Urteil vom 11.09.2008 - Az. 29 U 3629/08 - Affiliate-Werbung auf jugendgefährdenden Internetseiten,
MIR 2008, Dok. 292.
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 16.04.2009
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1929
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Bundesgerichtshof, MIR 2021, Dok. 081
NJW-Orange - Zur Feststellungslast für das Vorliegen der Voraussetzungen der Verkehrsdurchsetzung und zur Unterscheidungskraft bei einer Farbmarke
BGH, Beschluss vom 22.07.2021 - I ZB 16/20, MIR 2021, Dok. 082
Vorstandsabteilung - Tatsächliche Umstände, die gegen eine geschäftliche Relevanz eines als Irreführung beanstandeten Verhaltens i.S.v. § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG sprechen, liegen in der Darlegungs- und Beweislast der in Anspruch genommenen Partei
BGH, Urteil vom 22.07.2021 - I ZR 123/20, MIR 2021, Dok. 075
Royal Donuts - Geht ein Urheber nur gegen einen Franchisenehmer, nicht aber gegen den Franchisegeber (Quelle der Verletzungshandlung) im Rahmen des Eilrechtsschutz vor, kann dies im Verfahren gegen den Franchisenehmer dringlichkeitsschädlich sein
OLG Köln, Beschluss vom 08.06.2022 - 6 U 220/21, MIR 2022, Dok. 053
Dringlichkeitsschädlicher Fristverlängerungsantrag - Wegfall des Verfügungsgrundes durch Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist
OLG München, Beschluss vom 16.09.2021 - 29 U 3437/21 Kart, MIR 2021, Dok. 083