Rechtsprechung
LG München I, Beschluss vom 31.03.2009 - 21 O 5012/09
Keine Störerhaftung wegen Onlinewerbung neben urheberrechtswidrigen Inhalten - Die Störerhaftung ist nicht auf Fälle auszudehnen, in denen ein nicht kausaler, aber irgendwie auch unterstützender Effekt für Urheberrechtsverstöße Dritter von einer Handlung ausgeht, die der Betreffende nach Bekanntgabe nicht ausreichend unterbunden hat.
BGB § 1004
Leitsätze:*1. Es ist als zu weitgehend anzusehen, die Störerhaftung auch auf Fälle auszudehnen, in denen
ein nicht kausaler, aber irgendwie auch unterstützender Effekt für Urheberrechtsverstöße Dritter von
einer Handlung ausgeht, die der Betreffende - als Störer in Anspruch Genommene - nach Bekanntgabe nicht ausreichend
unterbunden hat (hier: Onlinewerbung auf einer Internetseite mit urheberrechtswidrigen Video-Streams).
2. Allein die Hoffnung des Verletzten, dass ein tatsächliches Verhalten (hier: Einstellung der Werbung bzw. Androhung dessen)
zur Unterbindung von rechtswidrigen Handlungen Dritter führt, reicht nicht aus, um eine Störerhaftung insoweit zu begründen,
dass die rechtswidrige Handlung eines Dritten ausgenutzt und unterstützt wird, wobei der in Anspruch Genommene die rechtliche
Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (vgl. BGH, Urteil vom 17.05.2001 - Az. I ZR 251/ 99 - ambiente.de).
3. Abgrenzung zu OLG München, Urteil vom 11.09.2008 - Az. 29 U 3629/08 - Affiliate-Werbung auf jugendgefährdenden Internetseiten,
MIR 2008, Dok. 292.
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 16.04.2009
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1929
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
BGH, Beschluss vom 26.01.2023 - I ZB 42/22, MIR 2023, Dok. 040
Adventsrabatt - eBay-Rabattaktion beim Kauf von Büchern bei Buchhändlern, die über eBay vertreiben, verstieß nicht gegen die Buchpreisbindung
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., MIR 2023, Dok. 022
Himalaya KönigsSalz - Zur Irreführung wegen einer (unzutreffenden) geografischen Herkunftsbezeichnung bei dem Angebot eines Steinspeisesalzes
OLG Köln, Urteil vom 08.04.2022 - 6 U 162/21, MIR 2022, Dok. 031
Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung - Das volle Ausschöpfen der gesetzlichen Berufungseinlegungs- und -begründungsfristen ist in der Regel nicht dringlichkeitsschädlich
OLG Nürnberg, Urteil vom 24.10.2023 - 3 U 965/23, MIR 2023, Dok. 075
Verfolgung von Ansprüchen aus der "Mietpreisbremse" durch Inkassodienstleister "Lexfox" mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz vereinbar
Bundesgerichtshof, MIR 2019, Dok. 034