Rechtsprechung
Brandenburgisches OLG, Urteil vom 05.11.2008 - 7 U 29/08
Online-Rechnung genügt - Jedenfalls gegenüber Verbrauchern besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Rechnung zu übermitteln; insbesondere besteht kein Schriftformerfordernis. Ein Telekommunikationsanbieter kann deshalb seiner Pflicht zur Rechnungsstellung durch Bereitstellung einer Online-Rechnung genügen.
BGB §§ 286, 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1; TKG §§ 45h Abs. 1, 45i Abs. 1; UStG § 14; UKlaG §§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
Leitsätze:*1. Ein Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Telekommunikationsanbieters mit dem Inhalt "mit diesen Tarifen
akzeptiert der Kunde, dass er eine Online-Rechnung erhält; es erfolgt kein Versand der Rechnung per Briefpost an den Kunden" ist
gegenüber Verbrauchern zulässig und stellt keine unangemessene Benachteiligung des Kunden bzw. der Verbraucher i.S.v. § 307 Abs. 1 BGB dar.
2. Jedenfalls gegenüber Verbrauchern besteht für einen Unternehmer keine gesetzliche Pflicht, eine Rechnung, gleich in welcher Form, zu übermitteln;
insbesondere besteht kein Schriftformerfordernis. Ein Telekommunikationsanbieter genügt deshalb seiner nebenvertraglichen Pflicht zur Rechnungserstellung,
wenn er Verbrauchern eine Rechnung lediglich online zum Abruf (hier: als PDF-Dokument) bereitstellt.
2. § 286 Abs. 3 enthält keine Verpflichtung zur Erteilung einer Rechnung und stellt auch keine Formerfordernisse an eine Rechnung auf
(a.A. Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Auflage, § 286, Rdnr. 29).
3. Die Vorschriften der §§ 45h und 45i TKG enthalten zwar Regelungen betreffend dem Inhalt einer Rechnung, stellen aber keine
Anforderungen an die Form der Erteilung einer Rechnung auf, noch schreiben sie vor, dass eine Rechnung an den Kunden zu übermitteln
ist.
4. Die Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes (UStG) - insbesondere § 14 UStG - stehen einer Klausel in den AGB eines
Telekommunikationsanbieters gegenüber Verbrauchern nicht entgegen, wonach dem Kunden lediglich eine Online-Rechnung zur Verfügung gestellt wird
(hier: abrufbar als PDF-Datei).
5. § 14 Abs. 2 UStG, der der Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs dient, ordnet an, in welchen Fällen ein Unternehmer verpflichtet und/oder berechtigt
ist, eine Rechnung auszustellen. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 UStG sind Rechnungen auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung
des Empfängers auf elektronischem Weg zu übermitteln.
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 30.12.2008
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1841
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
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