Rechtsprechung
OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.08.2011 - 4 W 40/11
Sofortiges Anerkenntnis bei Feststellungsklage gegen unberechtigte Abmahnung - Der Grundsatz, dass bei Erhebung einer Feststellungsklage gegen eine - unberechtigte - Abmahnung zur Vermeidung der Kostenfolge des § 93 ZPO grundsätzlich keine "Gegenabmahnung" erforderlich ist, gilt im gesamten gewerblichen Rechtsschutz und im Urheberrecht.
ZPO §§ 93, 99 Abs. 2 Satz 1; UrhG § 97a; UWG § 12 Abs. 1
Leitsätze:*1. Zur Vermeidung der Kostenfolge des § 93 ZPO bei einer negativen Feststellungsklage gegen eine - unberechtigte - Abmahnung ist eine (vorherige) "Gegenabmahnung" grundsätzlich nicht erforderlich. Der Abgemahnte kann sogleich eine negative Feststellungsklage erheben (vgl. BGH, GRUR 2006, 198 - Unberechtigte Abmahnung; BGH, GRUR 2004, 790 - Gegenabmahnung; OLG Hamm, Urteil vom 03.12.2009 - 4 U 149/09, MIR 2009, Dok. 257; OLG Stuttgart, WRP 1985, 449; OLG Stuttgart, WRP 1988, 766). Dies gilt nicht nur im Wettbewerbsprozess, sondern jedenfalls im gesamten Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes.
2. Der Grundsatz, dass bei Erhebung einer Feststellungsklage gegen eine - unberechtigte - Abmahnung zur Vermeidung der Kostenfolge des § 93 ZPO grundsätzlich keine "Gegenabmahnung" erforderlich ist gilt auch im Urheberrecht. Dies, zumal durch das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom 07.07.2008 (BGBl. I S. 1191) mit § 97a UrhG Abs. 1 UrhG eine § 12 Abs. 1 UWG entsprechende Regelung in das UrhG eingeführt wurde.
Ein besonderer Dank für die Mitteilung der Entscheidung gilt Herrn Benjamin Bremert, Hamburg ( openJur e.V. - http://www.openjur.de ).
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 03.09.2011
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2353
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Bundesgerichtshof, MIR 2021, Dok. 037
Deutscher Balsamico II – Zur Anspielung auf eine geschützte geografische Angabe
BGH, Urteil vom 28.05.2020 - I ZR 253/16, MIR 2020, Dok. 056
Vertriebssystem 1.0 - Zur Frage der Kernbeschränkung durch eine Klausel, die Einzelhändlern eine Unterstützung von Preisvergleichsmaschinen generell untersagt (Per-se-Verbot)
BGH, Beschluss vom 12.12.2017 - KVZ 41/17, MIR 2018, Dok. 006
Prozessuale Waffengleichheit im Wettbewerbsrecht!? - Die Maßstäbe zur Handhabung der prozessualen Waffengleichheit und des rechtlichen Gehörs im einstweiligen Verfügungsverfahren gelten im Grundsatz auch im Lauterkeitsrecht.
BVerfG, Beschluss vom 27.07.2020 - 1 BvR 1379/20, MIR 2020, Dok. 065
"Ciao" und "Ciao Mamma" nicht verwechslungsfähig
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., MIR 2021, Dok. 057