Rechtsprechung // Wettbewerbsrecht
BGH, Urteil vom 18.09.2013 - I ZR 65/12
Diplomierte Trainerin - Die Verwendung der adjektivischen Form "diplomiert" des Begriffs "Diplom" ist nicht zwingend irreführend, wenn keine entsprechende akademische Ausbildung vorliegt.
UWG § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3
Leitsätze:*1. Die Beurteilung, ob eine Werbung irreführend ist, richtet sich maßgeblich danach, in welchem Sinne der angesprochene Verkehr diese Werbung aufgrund ihres Gesamteindrucks versteht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 22.10.2009 - I ZR 73/07, MIR 2010, Dok. 044 - Hier spiegelt sich Erfahrung; BGH, Urteil vom 08.03.2012 -I ZR 202/10, MIR 2012, Dok. 041 - Marktführer Sport).
2. Die adjektivische Form "diplomiert" des Begriffs "Diplom" ist jedenfalls in Deutschland schon grundsätzlich, zumal aber zur Bezeichnung dafür ungebräuchlich, dass eine Person den akademischen Grad "Diplom" zu führen berechtigt ist.
3. Die Verwendung des Begriffs "diplomiert" in einem Zusammenhang, in dem der angesprochene Verkehr an sich mit der Verwendung des Begriffs "Diplom" oder - abgekürzt - "Dipl." rechnet, weist je nach den Umständen nicht auf das Vorliegen einer solchen Qualifikation, sondern im Gegenteil eher auf deren Fehlen hin.
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Gramespacher
Online seit: 21.03.2014
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2572
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
LG Bonn, Urteil vom 31.08.2016 - 1 O 205/16, MIR 2017, Dok. 009
Unzulässiges Erfolgsversprechen für "perfekte Zähne" - Zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung der Werbeaussagen für ein kieferorthopädisches Zahnschienen-System
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.02.2020 - 6 U 219/19, MIR 2020, Dok. 040
Dringlichkeitsvermutung und die Mär vom Zeitguthaben - Zum dringlichkeitsschädlichen Verhalten des ungesicherten Verfügungsklägers
OLG Stuttgart, Urteil vom 27.01.2022 - 2 U 288/21, MIR 2022, Dok. 020
The-Dog-Face vs. The North Face - Markenverletzung durch Angebot von "The-Dog-Face"-Tierkleidung
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., MIR 2022, Dok. 044
Allgemeinwissen Urheberrecht?! - Eine Existenzgründerin muss die Urheberrechtslage vor der Auftragserteilung für Kissenbezüge mit Bildern einer Boyband selbst klären
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 06.06.2023 - 4 W 13/23, MIR 2023, Dok. 052