Rechtsprechung
BGH, Urteil vom 20.05.2009 - I ZR 239/06
CAD-Software - Zu den Sorgfaltsanforderungen beim Einstellen eines fremden, urheberrechtlich geschützten Computerprograms zum Herunterladen ins Internet.
UrhG §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 97 Abs. 1
Leitsätze:*1. Im Urheberrecht begründet bereits leichte Fahrlässigkeit den Vorwurf einer Sorgfaltspflichtverletzung. Es gelten insoweit generell hohe Sorgfaltsanforderungen
(BGH Urteil vom 10.10.1991 - Az. I ZR 147/89 - Bedienungsanweisung).
2. Besonders hohe Sorgfaltsanforderungen sind zu stellen, wenn ein Computerprogramm zum Herunterladen ins Internet ohne Einschränkung eingestellt wird. Eine
solche Verhaltensweise gefährdet die Verwertungsrechte des Urhebers hochgradig, da ein derart bereitgestelltes Computerprogramm jederzeit von jedermann
heruntergeladen und weiterverbreitet werden kann.
3. Wer ein fremdes, urheberrechtlich geschütztes Computerprogramm zum Herunterladen ins Internet einstellt, darf sich nicht darauf verlassen,
dass es sich dabei mangels entgegenstehender Anhaltspunkte um ein Programm handelt, mit dessen öffentlicher Zugänglichmachung der Berechtigte
einverstanden ist. Er muss vielmehr zuvor sorgfältig prüfen, ob der Berechtigte das Programm zur öffentlichen Zugänglichmachung freigegeben hat.
4. Bei einer Verletzung von Nutzungsrechten führt bereits der Eingriff in die allein dem Rechtsinhaber zugewiesene Nutzungsmöglichkeit als
solcher zu einem Schaden im Sinne des Schadensersatzrechts (vgl. BGH, Urteil vom 14.05.2009 - Az. I ZR 98/06 – Tripp-Trapp-Stuhl mit Verweis auf:
BGHZ 166, 253, 266 – Markenparfümverkäufe, MIR 2006, Dok. 044; BGHZ 173, 374, 383 – Zerkleinerungsvorrichtung)
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 04.08.2009
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2001
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Bundesgerichtshof, MIR 2022, Dok. 018
Wettbewerbswidrige Schrottbücher - Negative Äußerungen eines Autors über Bücher von Wettbewerbern in sozialen Netzwerken kein Verstoß gegen § 4 Nr. 1 UWG
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 11.03.2022 - 6 W 14/22, MIR 2022, Dok. 033
Industrienähmaschinen - Zum wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz und zur gezielten Behinderung durch den Nachbau und die Nachahmung eines Produkts
BGH, Urteil vom 20.09.2018 - I ZR 71/17, MIR 2018, Dok. 055
Online-Matratzenkauf - Fragen zum Widerrufsrecht dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt
Bundesgerichtshof, MIR 2017, Dok. 043
Anwalts-Blog - Kein Unterlassungs- aber Nachtragsanspruch bei einem nicht mehr aktuellem Bericht auf der Homepage eines Rechtsanwalts
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., MIR 2023, Dok. 007