Rechtsprechung
AG München, Urteil vom 30.09.2008 - 133 C 5677/08
Dynamische IP-Adressen sind keine personenbezogenen Daten - Für den Betreiber eines Internetportals stellen dynamische IP-Adressen mangels Bestimmbarkeit der hinter dieser Einzelangabe stehenden Person grundsätzlich keine personenbezogenen Daten dar.
TMG §§ 15 Abs. 1, Abs. 4; BDSG § 3 Abs. 1; BGB § 1004
Leitsätze:*1. Dynamische IP-Adressen sind grundsätzlich keine personenbezogenen Daten im Sinne des § 3 Abs. 1 BDSG.
2. Einer in den Log-Files eines Webserver gespeicherten (dynamischen) IP-Adresse fehlt die Bestimmbarkeit i.S.v. § 3 BDSG,
wenn die datenspeichernde Stelle (hier: Betreiber eines Internetportals) die hinter der Einzelangabe (hier: IP-Adresse)
stehende Person nicht mit den ihr normalerweise zur Verfügung stehenden Kenntnissen und Hilfsmitteln und ohne unverhältnismäßigen
Aufwand bestimmen kann.
3. Der Betreiber eines Internetportals kann den hinter einer dynamischen IP-Adresse stehenden Nutzer nur mit
Hilfe des Access Providers ermitteln, der aber mangels Rechtsgrundlage Angaben über den Nutzer nicht ohne weiteres
zur Verfügung stellen darf. Die theoretisch denkbare, aber dann illegale Möglichkeit einer Identifikation des Nutzers
durch den Access Provider und Weitergabe der Daten an den Portalbetreiber entspricht nicht der Definition der
Bestimmbarkeit der personenbezogenen Daten (vgl. zuvor Leitsatz 2). Eine illegale Handlung kann nicht
als normalerweise und ohne großen Aufwand durchzuführende Methode angesehen werden.
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 08.10.2008
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1769
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
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