OLG Hamm, Urteil vom 20.05.2010 - I-4 U 225/09
Pflichtangaben in iPhone Apps - Zur wettbewerbsrechtlichen Haftung für die fehlende Anzeige von gesetzlichen Pflichtangaben bei mobilen Darstellungsformen.
BGB §§ 312c Abs. 1; BGB-InfoV § 1 Abs. 1 Nr. 10; PAngV § 1 Abs. 2, TMG § 5 Abs. 1 Nr. 1 ff.; UWG §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1
Leitsätze:
1. Werden Angebote auf einer Internet-Handelsplattform durch deren Betreiber (automatisch) auch für den Abruf auf mobilen Endgeräten optimiert und zur Verfügung gestellt (hier: auf dem Apple iPhone bzw. iPod Touch im Rahmen einer sog. App) und werden beim mobilen Abruf bzw. bei der mobilen Darstellung gesetzliche Pflichtangaben (hier: zum Widerrufsrecht, Anbieterkennzeichnung, Preisangaben) nicht angezeigt, haftet der an der Internet-Handelsplattform teilnehmende Anbieter des jeweiligen Angebots für solche Verstöße wettbewerbsrechtlich verschuldensunabhängig.
2. Eine unlautere Zuwiderhandlung gegen Marktverhaltensregeln (§§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG) setzt allein ein objektiv rechtswidriges Verhalten voraus (BGH, Urteil vom 23.06.2005 - Az. I ZR 194/ 02 - Atemtest). Auf die Kenntnis der die Unlauterkeit begründenden Umstände (hier: Darstellung des inkriminierten Angebots und Fehlen der betreffenden Pflichtangaben) kommt es nicht an.
MIR 2010, Dok. 108
Download: Volltext der Entscheidung als PDF
Twitter: Diesen Artikel "twittern"
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 30.07.2010
Short-Link zum Dokument: http://miur.de/2207
Permanenter Link zum Dokument: http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2207
Weitere Beiträge, die Sie interessieren könnten...
Neuerscheinung zu Patentrecht & Open Source Software:
"Proprietäres Patentrecht beim Einsatz von Open Source Software - Eine rechtliche Analyse aus unternehmerischer Sicht"
von Bernd Suchomski, Schriftenreihe MEDIEN INTERNET und RECHT Band 03 - Anzeige -
Bundesgerichtshof
DENIC eG muss Registrierung von Domainnamen nach einem entsprechenden Hinweis bei offenkundigen Rechtsverletzungen löschen.
Bundesgerichtshof
Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Wiedergabe von Äußerungen im Rahmen einer Pressekonferenz?
BGH, Urteil vom 09.06.2011 - Az. I ZR 113/10
Zertifizierter Testamentsvollstrecker - Der Verkehr erwartet von einem Rechtsanwalt, der sich als "zertifizierter Testamentsvollstrecker" bezeichnet, dass er nicht nur über besondere Kenntnisse, sondern auch über praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung verfügt.
Bundesgerichtshof
Teddybären, Badeentchen, Sonnenschirme - Bildmotive, wie sie ein Originalhersteller für die Zuordnung von Druckerpatronen zu seinen Druckern benutzt, dürfen auch von Herstellern kompatibler Druckerpatronen benutzt werden.
BGH, Urteil vom 17.03.2011 - Az. I ZR 81/09
Original Kanchipur - Eine Werbung mit hervorgehobenen Einführungspreisen, denen durchgestrichene (höhere) Normalpreise gegenübergestellt werden, ist irreführend und wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unlauter, wenn sich aus ihr nicht eindeutig ergibt, ab welchem Zeitpunkt die Normalpreise verlangt werden.
Druckversion 

