Rechtsprechung
AG München, Urteil vom 09.04.2008 - 262 C 33810/07
Korrekturabzüge mit Kostenfolge? - Wird in einem mit "Eintragungsantrag/Korrekturabzug" betitelten Formular eine Entgeltklausel derart in ungegliederten und kleingedruckten AGB wiedergegeben, dass sie leicht überlesen werden kann, ist eine solche Klausel überraschend und daher unwirksam.
BGB §§ 123, 307 Abs. 1; ZPO § 91
Leitsätze:*1. Wird in einem mit "Eintragungsantrag/Korrekturabzug" betitelten (Auftrags-) Formular (hier: für ein Internetbranchenverzeichnis) eine Entgeltklausel
derart in ungegliederten und kleingedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wiedergegeben, dass sie leicht überlesen werden kann, ist eine solche
Klausel überraschend und daher unwirksam.
2. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn kein Verbraucher beteiligt ist, sondern der Empfänger Gewerbetreibender ist (§ 307 Abs. 1 BGB).
3. Die Aufmachung eines derartigen Formulars kann zudem dafür sprechen, dass es der Versender darauf angelegt hat, den Empfänger zu "übertölpeln" und arglistig
zu täuschen (§ 123 BGB).
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 09.12.2008
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1826
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
BGH, Urteil vom 10.11.2020 - XI ZR 426/19, MIR 2021, Dok. 005
Microstock-Portal - Zur Möglichkeit und den Grenzen von Vereinbarungen über den Verzicht auf die Ausübung des Urheberbezeichnungsrechts (§ 13 Satz 2 UrhG)
BGH, Urteil vom 15.06.2023 - I ZR 179/22, MIR 2023, Dok. 070
Buchung abschließen vs. zahlungspflichtig bestellen - Zu den Anforderungen an die Beschriftung des Bestellbuttons im elektronischen Rechtsverkehr (Fuhrmann‑2)
EuGH, Urteil vom 07.04.2022 - C-249/21, MIR 2022, Dok. 029
Machtbereich Mailserver - Im unternehmerischen Verkehr gilt eine E-Mail im Zeitpunkt der Bereitstellung auf dem Mailserver des Empfängers zu den üblichen Geschäftszeiten grundsätzlich als zugegangen
BGH, Urteil vom 06.10.2022 - VII ZR 895/21, MIR 2022, Dok. 083
Kaffeebereiter - Zur Darlegungs- und Beweislast bei der Beanspruchung wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes und zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Prüfung einer vermeidbaren Herkunftstäuschung
BGH, Urteil vom 01.07.2021 - I ZR 137/20, MIR 2021, Dok. 089