Rechtsprechung
AG München, Urteil vom 09.04.2008 - 262 C 33810/07
Korrekturabzüge mit Kostenfolge? - Wird in einem mit "Eintragungsantrag/Korrekturabzug" betitelten Formular eine Entgeltklausel derart in ungegliederten und kleingedruckten AGB wiedergegeben, dass sie leicht überlesen werden kann, ist eine solche Klausel überraschend und daher unwirksam.
BGB §§ 123, 307 Abs. 1; ZPO § 91
Leitsätze:*1. Wird in einem mit "Eintragungsantrag/Korrekturabzug" betitelten (Auftrags-) Formular (hier: für ein Internetbranchenverzeichnis) eine Entgeltklausel
derart in ungegliederten und kleingedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wiedergegeben, dass sie leicht überlesen werden kann, ist eine solche
Klausel überraschend und daher unwirksam.
2. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn kein Verbraucher beteiligt ist, sondern der Empfänger Gewerbetreibender ist (§ 307 Abs. 1 BGB).
3. Die Aufmachung eines derartigen Formulars kann zudem dafür sprechen, dass es der Versender darauf angelegt hat, den Empfänger zu "übertölpeln" und arglistig
zu täuschen (§ 123 BGB).
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 09.12.2008
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1826
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
BGH, Beschluss vom 17.02.2020 - I ZB 39/19, MIR 2020, Dok. 031
Bonusaktionen von "My Taxi" nicht wettbewerbswidrig
Bundesgerichtshof, MIR 2018, Dok. 018
Quadratische Tafelschokoladenverpackung II - Das Schutzhindernis des § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG bezieht sich auch auf Warenformen, die wesentliche funktionelle Eigenschaften aufweisen
BGH, Beschluss vom 23.07.2020 - I ZB 42/19, MIR 2020, Dok. 067
#vrenifrost - Eine generelle Vermutung, dass unternehmerisch tätige Influencer, die Produkte oder Marken in ihren Beiträge präsentieren, kommerzielle - kennzeichnungspflichtige - Kommunikation betreiben, ist nicht gerechtfertigt
KG, Urteil vom 08.01.2019 - 5 U 83/18, MIR 2019, Dok. 003
Renckhoff - "Öffentliche Wiedergabe" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG erfasst grundsätzlich das Einstellen einer Fotografie auf eine Website ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers
EuGH, Urteil vom 07.08.2018 - C-161/17, MIR 2018, Dok. 037