Logo MEDIEN INTERNET und RECHT
- Anzeigen -



Artikel drucken Druckversion

AG Bonn, Urteil vom 29.04.2008 - 2 C 525/07

Kostenerstattungsanspruch des unberechtigt Abgemahnten - Erfolgt eine Abmahnung unberechtigt, kann den Abmahnenden ein Übernahmeverschulden und eine Schadenersatzpflicht i.S.v. § 678 BGB treffen.

BGB § 678; TMG § 5 Abs. 1 Nr. 3 (TDG § 6 Satz 1 Nr. 3); UWG §§ 3, 4 Nr. 11,8 ,12


Leitsätze:

1. Bei einer Abmahnung handelt es sich grundsätzlich um eine Geschäftsführung ohne Auftrag. Der Abmahnende besorgt mit der Abmahnung ein Geschäft für den Abgemahnten ohne eine entsprechende Beauftragung.

2. Erfolgt eine (hier wettbewerbsrechtliche) Abmahnung unberechtigt, kann den Abmahnenden ein Übernahmeverschulden i.S.v. § 678 BGB treffen.

3. Ein solches Übernahmeverschulden ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Abmahnende bei Anwendung gehöriger Sorgfalt hätte erkennen müssen, dass die von ihm vertretene Rechtsauffassung nicht vertretbar ist (vgl. auch: LG Berlin, Urteil vom 01.06.2007 - Az. 103 O 246/06). Dem Abmahnenden obliegt insoweit eine gewissenhafte Prüfung der Rechtslage unter Anwendung der gebotenen Sorgfalt, vor allem auch unter Berücksichtigung der jeweiligen - der Abmahnung zur Grunde liegenden - Sachverhaltskonstellation.

4. Der wegen einer unberechtigten Abmahnung im Rahmen von § 678 BGB zu ersetzende Schaden liegt (auch) in der notwendigen Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts durch den Abgemahnten für die Rechtsverteidigung und rechtliche Prüfung des Sachverhalts.

5. Wird im Rahmen von § 6 Satz 1 Nr. 3 TDG (nunmehr § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG) lediglich der Name der zuständigen Aufsichtsbehörde, nicht aber deren Anschrift, genannt, liegt hierin wettbewerbsrechtlich allenfalls ein Bagatellverstoß (§ 3 UWG). Zweck der Vorschrift ist es, dass der Kundenstamm des Anbieters die Möglichkeit erhält, sich hinsichtlich etwaiger Beschwerden ohne Hindernisse an die Aufssichtsbehörde zu wenden. Dieser Zweck ist bereits durch die namentliche Angabe der Aufsichtsbehörde erfüllt (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Urteil vom 25.04.2006, Az. 4 U 1587/04).

MIR 2008, Dok. 155



Download: Volltext der Entscheidung als PDF Twitter: Diesen Artikel "twittern"

Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 18.05.2008
Short-Link zum Dokument: http://miur.de/1620
Permanenter Link zum Dokument: http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1620


Weitere Beiträge, die Sie interessieren könnten...

Neuerscheinung zu Patentrecht & Open Source Software:
"Proprietäres Patentrecht beim Einsatz von Open Source Software - Eine rechtliche Analyse aus unternehmerischer Sicht"
von Bernd Suchomski, Schriftenreihe MEDIEN INTERNET und RECHT Band 03
- Anzeige -

BGH, Urteil vom 03.03.2011 - Az. I ZR 167/09
Kreditkartenübersendung - Die einmalige unaufgeforderte Übersendung einer bereits auf den Namen des Empfängers ausgestellten Kreditkarte durch ein Bankunternehmen an seine Kunden stellt nicht ohne weiteres eine unzumutbare Belästigung im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG dar.

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 23.02.2011 - Az. 6 W 111/10
Wir schlagen jeden Preis - Ein Verstoß gegen ein Unterlassungsgebot, dass sich gegen eine als irreführend beanstandete Werbeaussage richtet, kann zu verneinen sein, wenn die Aussage zwar wiederholt, jedoch mit einem als Aufklärungshinweis gedachten Zusatz versehen wird.

OLG Naumburg, Urteil vom 03.03.2011 - Az. 1 U 92/10 (HS)
Wegfall der Erstbegehungsgefahr und vorbeugender Unterlassungsanspruch - Beruht die Begehungsgefahr allein auf einer Werbung für ein bestimmtes Verhalten, so endet sie, wenn die betreffende Werbung aufgegeben wird, weil damit ihre Grundlage entfällt.

Bundesgerichtshof
Vorlagebeschlüsse zu Fragen der rechtserhaltenden Benutzung von - zusammengesetzten - Marken.

LG Berlin, Beschluss vom 14.03.2011 - Az. 91 O 25/11
Kein Wettbewerbsverstoß durch facebook "Gefällt-mir"-Button - § 13 TMG ist nicht als Marktverhaltensregel im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG zu qualifizieren.


Rechtsprechung | Urteilsanmerkungen | Aufsätze | Kurze Beiträge | Kurz notiert | Rezensionen | nach oben
Inhaltsübersicht
Editorial
Rechtsprechung
Urteilsanmerkungen
Aufsätze
Kurze Beiträge
Kurz notiert
Buchvorstellungen

Das MIR Archiv

MIR bei twitter Symbol twitter
MIR bei facebook Symbol facebook



Dok. - 006  -  8. Jahrgang
  02  2012
29.01.2012 - ISSN 1861-9754


Schriftenreihe MIR
Übersicht/Bände


Service & Infos
MIR Newsletter
MIR rss-Feed rss_pic
Links

Herausgeber
Mediadaten/Werbung
Datenschutz
Impressum

MIR Gesamtlisten