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von Bernd Suchomski, Schriftenreihe MEDIEN INTERNET und RECHT Band 03
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OLG Köln, Beschluss vom 12.05.2011 - Az. 6 W 99/11
Werbe-SMS ohne ausdrückliche Einwilligung des Adressaten stets unzulässig - Die Zusendung von Werbe-SMS an einen Mobilfunkanschluss unter Verzicht auf eine ausdrückliche vorherige Einwilligung des Anschlussinhabers ist auch dann unzulässig, wenn die Mobilfunknummer dem Versender von einem nahen Familienangehörigen des Anschlussinhabers mitgeteilt worden ist.

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg
Anonyme Hotelbewertungen im Internet sind nicht generell zu verbieten.

KG Berlin, Beschluss vom 31.01.2011 - Az. 5 W 274/10
Heilung von Zustellungsmängeln bei der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung - Erfolgt die Zustellung einer einstweiligen Verfügung entgegen § 172 ZPO nicht an den Verfahrensbevollmächtigten, kann ein solcher Zustellungsmangel nach § 189 ZPO geheilt werden, wenn dem Verfahrensbevollmächtigten innerhalb der Vollziehungsfrist eine Kopie per E-Mail zugeht.

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 01.06.2011 - Az. 6 W 12/11
Nicht ohne aufschlussreiche Anlagen! - Eine ohne Begründung versehene Beschlussverfügung, die auf Anlagen Bezug nimmt, wird wirksam vollzogen, wenn dem Schuldner neben dem Beschluss selbst zumindest auch diejenigen Anlagen zugestellt werden, die Aufschluss über den Inhalt und die Reichweite des Verbotes geben können.

Bundesgerichtshof
Vorlagebeschlüsse zu Fragen der rechtserhaltenden Benutzung von - zusammengesetzten - Marken.


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Dok. - 006  -  8. Jahrgang
  02  2012
29.01.2012 - ISSN 1861-9754


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